Nach einem Umzug muss die neue Anschrift auch in den Fahrzeugschein, also in die Zulassungsbescheinigung Teil I. Das Gesetz verlangt, dass Sie die Änderung der Zulassungsbehörde unverzüglich mitteilen. Das geht vor Ort bei der Zulassungsstelle oder online. Was Sie konkret tun müssen, hängt vor allem von einer Frage ab: Sind Sie innerhalb Ihres Zulassungsbezirks umgezogen oder in einen anderen? Hier lesen Sie, welche Unterlagen Sie brauchen, wie die einzelnen Wege ablaufen, was die Änderung kostet und was passiert, wenn Sie es aufschieben.
Kurz gesagt
- Eine neue Anschrift müssen Sie der Zulassungsbehörde nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung unverzüglich melden, also ohne schuldhaftes Zögern und nicht erst Monate später.
- Bleiben Sie im selben Zulassungsbezirk, reicht die reine Adressänderung. Den Fahrzeugbrief (Teil II) brauchen Sie dafür nicht.
- Ziehen Sie in einen anderen Bezirk, entscheiden Sie: neues Kennzeichen beantragen oder das bisherige behalten.
- Abmelden müssen Sie das Auto wegen eines Umzugs nicht.
- Online geht es ohne Termin: Bei Onlinefahrzeug kostet die Adressänderung 29,99 € als Festpreis, die amtlichen Gebühren sind schon enthalten.
Inhaltsverzeichnis
- Adressänderung oder Ummeldung: Was bei Ihrem Umzug gilt
- Was die Fahrzeug-Zulassungsverordnung verlangt
- Diese Unterlagen brauchen Sie
- Drei Wege zur neuen Adresse im Fahrzeugschein
- Schritt für Schritt: Adresse online ändern
- Was kostet die Adressänderung?
- Was passiert, wenn Sie die Adresse nicht ändern
- Beispiel Hamburg: Umzug in der Großstadt
- Was Sie nach dem Umzug sonst noch erledigen sollten
- Unsere Sicht: Der Umzug ist anstrengend genug
- Adressänderung bei Onlinefahrzeug
- Häufige Fragen
- Quellen
Adressänderung oder Ummeldung: Was bei Ihrem Umzug gilt
Im Alltag wird beides oft gleich genannt, doch rechtlich und praktisch sind es zwei verschiedene Vorgänge. Den Unterschied sollten Sie kennen, bevor Sie einen Antrag stellen, denn davon hängen Unterlagen, Kosten und das Kennzeichen ab.
Umzug innerhalb des Zulassungsbezirks
Sie ziehen in derselben Stadt oder im selben Landkreis um, für den Ihre Zulassungsstelle zuständig ist? Dann ändert sich nur Ihre Anschrift. Das Kennzeichen bleibt, das Fahrzeug bleibt zugelassen, und die Behörde aktualisiert das Fahrzeugregister und den Fahrzeugschein. Laut § 15 Absatz 1 FZV müssen Sie bei einer reinen Anschriftenänderung innerhalb des Bezirks die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorlegen. Der Fahrzeugbrief bleibt also in der Schublade.
Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
Ziehen Sie etwa von Köln nach Düsseldorf oder vom Landkreis in die kreisfreie Nachbarstadt, wechselt die zuständige Behörde. Nach § 15 Absatz 4 FZV müssen Sie dann unverzüglich ein neues Kennzeichen beantragen oder mitteilen, dass Sie das bisherige Kennzeichen weiterführen möchten. Sie haben also die Wahl: Das vertraute Kennzeichen mit dem alten Ortskürzel darf bleiben, wenn Sie das wünschen. Wollen Sie ein Kennzeichen Ihres neuen Wohnorts, gibt es eine Umschreibung mit neuen Schildern.
Wie Sie diese Entscheidung treffen und was sie praktisch bedeutet, erklären wir ausführlich im Ratgeber Ummeldung nach Umzug oder Adressänderung.
| Situation | Was Sie beantragen | Kennzeichen | Fahrzeugbrief (ZB II) nötig? |
|---|---|---|---|
| Umzug in derselben Stadt bzw. im selben Kreis | Adressänderung | bleibt | nein |
| Umzug in anderen Bezirk, altes Kennzeichen behalten | Mitteilung der neuen Anschrift mit Weiterführung des Kennzeichens | bleibt | je nach Behörde, halten Sie ihn bereit |
| Umzug in anderen Bezirk, neues Kennzeichen | Umschreibung mit neuem Kennzeichen | neu, neue Schilder nötig | in der Regel ja |
| Halterwechsel, z. B. nach Autokauf | Ummeldung auf neuen Halter | nach Wahl | ja |
Die letzte Zeile gehört streng genommen nicht zum Umzug, wird aber häufig verwechselt. Wenn sich nicht Ihre Adresse, sondern der Halter ändert, lesen Sie den Ratgeber zum Halterwechsel online.
Was die Fahrzeug-Zulassungsverordnung verlangt
Die Pflicht zur Adressänderung ist kein Formalismus der Zulassungsstellen, sondern steht in § 15 FZV. Die wichtigsten Punkte daraus in einfachen Worten:
- Wer meldet? Der Halter des Fahrzeugs. Steht das Auto auf Sie, sind Sie verantwortlich, nicht der Vermieter, nicht die Meldebehörde und auch nicht die Versicherung.
- Was wird gemeldet? Änderungen der Angaben zum Halter, darunter die Anschrift, aber zum Beispiel auch ein geänderter Name nach einer Heirat.
- Wann? Unverzüglich. Eine feste Zahl von Tagen nennt die Verordnung nicht. Gemeint ist: sobald es Ihnen vernünftigerweise möglich ist. Wer erst nach Monaten reagiert, erfüllt diese Pflicht nicht mehr.
- Womit? Mit der Zulassungsbescheinigung Teil I, damit Register und Bescheinigung angepasst werden können.
- Was droht? Kommen Sie der Mitteilungspflicht nicht nach, kann die Behörde den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen.
Die Meldebehörde, also das Bürgeramt, und die Zulassungsbehörde sind zwei getrennte Stellen. Dass Sie sich beim Bürgeramt umgemeldet haben, ersetzt die Mitteilung an die Zulassungsbehörde nicht. Planen Sie beides deshalb von Anfang an als zwei Aufgaben ein.
Diese Unterlagen brauchen Sie
Die Liste ist bei einer reinen Adressänderung kurz. Legen Sie Folgendes bereit:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (der Fahrzeugschein, den Sie im Auto mitführen). Ohne ihn geht es nicht, denn genau dieses Dokument wird geändert.
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung mit der neuen Anschrift. Melden Sie sich also zuerst beim Bürgeramt um.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nur dann, wenn Sie in einen anderen Bezirk ziehen und die Behörde ihn verlangt, oder wenn Sie ein neues Kennzeichen wollen.
- Vollmacht und Ausweiskopie des Halters, wenn jemand anderes den Termin vor Ort für Sie wahrnimmt.
- Bei Firmenfahrzeugen zusätzlich den Nachweis über die neue Geschäftsanschrift, etwa einen aktuellen Handelsregisterauszug oder die Gewerbeummeldung.
Wer bei den beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung unsicher ist: Im Ratgeber ZB I und ZB II erklärt zeigen wir, welches Dokument welches ist und wo die Angaben stehen, die Sie im Antrag brauchen.
Drei Wege zur neuen Adresse im Fahrzeugschein
Sie können die Adressänderung auf drei Arten erledigen. Alle drei führen zum gleichen Ergebnis im Fahrzeugregister, unterscheiden sich aber deutlich im Aufwand.
| Zulassungsstelle vor Ort | Online-Dienst der Behörde | Online-Zulassungsdienst wie Onlinefahrzeug | |
|---|---|---|---|
| Termin nötig | meist ja, je nach Stadt | nein | nein |
| Erreichbarkeit | Öffnungszeiten der Behörde | online | rund um die Uhr, deutschlandweit |
| Ausweis mit Online-Funktion und PIN | nein | in der Regel ja | nein, keine eID-PIN nötig |
| Kosten | amtliche Gebühr, ggf. Anfahrt und Parken | amtliche Gebühr | Festpreis inkl. amtlicher Gebühren |
| Zeitaufwand | Anfahrt, Wartezeit, Rückfahrt | Antrag am Rechner | Antrag am Rechner oder Smartphone |
Zulassungsstelle vor Ort: der klassische Weg. Er funktioniert immer, kostet aber Zeit. In vielen Städten sind Termine knapp, und wer berufstätig ist, muss sich dafür oft freinehmen.
Online-Dienst der Behörde: Viele Zulassungsbehörden bieten internetbasierte Anträge an. Dafür brauchen Sie meist einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, die zugehörige PIN und ein passendes Lesegerät oder Smartphone. Wer diese Ausstattung hat und mit der Technik zurechtkommt, spart den Weg zur Behörde.
Online-Zulassungsdienst: Sie reichen den Antrag bei einem digitalen Dienst ein, der ihn an die Behörde weiterleitet. Der Vorteil liegt im Komfort: kein Termin, keine eID-PIN, ein fester Preis. Einen ausführlichen Vergleich beider Wege finden Sie in unserem Ratgeber Online-Zulassung oder Zulassungsstelle?.
Schritt für Schritt: Adresse online ändern
So läuft eine Online-Adressänderung typischerweise ab:
- Beim Bürgeramt ummelden. Die neue Anschrift muss amtlich gemeldet sein, bevor sie in den Fahrzeugschein kommt.
- Vorgang wählen. Klären Sie, ob es eine reine Adressänderung im selben Bezirk ist oder ein Umzug in einen anderen Bezirk. Im zweiten Fall entscheiden Sie, ob Sie das Kennzeichen behalten.
- Fahrzeugdaten eingeben. Übernehmen Sie die Angaben aus der Zulassungsbescheinigung Teil I, etwa Kennzeichen und Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Tippen Sie langsam und vergleichen Sie jede Ziffer, denn ein Zahlendreher hält den Antrag auf.
- Neue Anschrift angeben. Schreiben Sie die Adresse exakt so, wie sie in Ihrer Meldebescheinigung steht, inklusive Hausnummernzusatz.
- Bezahlen und absenden. Bei einem Festpreis kennen Sie die Gesamtkosten vorher.
- Bestätigung abwarten. Wird der Antrag automatisiert entschieden, haben Sie den Nachweis oft schon nach wenigen Minuten. Muss ein Sachbearbeiter prüfen, dauert es länger. Wie lange welcher Schritt braucht, steht im Ratgeber Wie lange dauert die Online-Zulassung?.
Prüfen Sie danach, ob Ihnen die Behörde aktualisierte Unterlagen zuschickt, und bewahren Sie die Bestätigung bis dahin gut auf, am besten im Handschuhfach neben dem alten Fahrzeugschein.
Was kostet die Adressänderung?

Die amtliche Gebühr für eine Anschriftenänderung richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und kann sich ändern. Vor Ort kommen dazu, was der Behördengang selbst kostet: Anfahrt, Parken und vor allem Arbeitszeit. Ziehen Sie in einen anderen Bezirk und wählen ein neues Kennzeichen, fallen zusätzlich die Kosten für neue Schilder und gegebenenfalls ein Wunschkennzeichen an.
Bei uns zahlen Sie einen Festpreis, in dem die amtlichen Gebühren bereits stecken:
| Leistung bei Onlinefahrzeug | Preis |
|---|---|
| Adressänderung | 29,99 € einmalig |
| Zulassung & Ummeldung (z. B. Umzug mit neuem Kennzeichen) | 54,99 € einmalig |
| Abmeldung | 19,99 € einmalig |
Kennzeichenschilder oder eine Feinstaubplakette können Sie optional dazubuchen, sie werden separat berechnet. Alle Preise im Überblick stehen auf unserer Seite Preise.
Was passiert, wenn Sie die Adresse nicht ändern
Viele schieben die Adressänderung auf, weil das Auto ja trotzdem fährt. Das ist riskant, und zwar aus mehreren Gründen.
Behördliches Risiko: Nach § 15 FZV kann die Zulassungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen, wenn Sie Ihrer Mitteilungspflicht nicht nachkommen. Im schlimmsten Fall darf das Auto dann nicht mehr bewegt werden, bis die Sache geklärt ist. Zudem handeln Sie ordnungswidrig, wenn Sie die Änderung nicht melden.
Post kommt nicht an: Bußgeldbescheide, Steuerbescheide oder Schreiben der Zulassungsstelle gehen an die alte Adresse. Ein Nachsendeauftrag läuft irgendwann aus, und Fristen aus einem Bescheid laufen trotzdem, auch wenn Sie ihn nie gesehen haben.
Ärger bei Kontrollen und Verkauf: Bei einer Verkehrskontrolle fällt eine veraltete Adresse auf. Und wer das Auto später verkaufen will, muss die Daten ohnehin in Ordnung bringen, bevor der Käufer es umschreiben kann.
Kurz: Die Änderung kostet Sie online wenige Minuten. Das Aufschieben kann deutlich mehr kosten.
Beispiel Hamburg: Umzug in der Großstadt
Wer innerhalb Hamburgs umzieht, etwa von Altona nach Barmbek, bleibt im selben Zulassungsbezirk, denn die Stadt hat ein einheitliches Kennzeichen. Es genügt also die reine Adressänderung, das HH-Kennzeichen bleibt. Anders sieht es aus, wenn Sie von Hamburg ins Umland ziehen, zum Beispiel nach Norderstedt oder Pinneberg: Dann wechselt der Bezirk, und Sie entscheiden, ob Sie das Hamburger Kennzeichen weiterführen oder ein neues beantragen.

Dasselbe Prinzip gilt für andere Großstädte und Stadtstaaten. Ob Ihr neuer Wohnort im alten Bezirk liegt, erkennen Sie am schnellsten daran, welche Zulassungsstelle für die neue Adresse zuständig ist. Übersichten nach Region finden Sie auf unseren Seiten zu den Bundesländern und Städten.
Was Sie nach dem Umzug sonst noch erledigen sollten
Die Adressänderung im Fahrzeugschein ist nur ein Punkt auf der Umzugsliste rund ums Auto. Denken Sie auch an:
- Kfz-Versicherung: Teilen Sie Ihrem Versicherer die neue Anschrift mit. Der Wohnort kann in die Regionalklasse und damit in den Beitrag einfließen.
- Bank und Leasing: Ist das Fahrzeug finanziert oder geleast, will auch die Bank oder Leasinggesellschaft die neue Adresse haben.
- Anwohnerparken: In vielen Städten bekommen Sie einen Bewohnerparkausweis nur, wenn das Fahrzeug auf Ihre aktuelle Adresse zugelassen ist. Die Adressänderung ist also oft die Voraussetzung dafür.
- Führerschein: Im Führerschein steht keine Adresse, hier müssen Sie nach einem Umzug nichts ändern.
Unsere Sicht: Der Umzug ist anstrengend genug
Wir sehen jeden Tag, wie die Adressänderung nach einem Umzug liegen bleibt. Nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil zwischen Kartons, Handwerkern und Ummeldung beim Bürgeramt einfach keine Zeit für einen weiteren Behördentermin bleibt. Genau deshalb haben wir unseren Dienst so gebaut, wie er ist: rund um die Uhr erreichbar, ohne Termin, ohne eID-PIN und mit einem Festpreis, in dem die amtlichen Gebühren schon enthalten sind.
Unser Rat: Erledigen Sie die Adressänderung in derselben Woche wie die Ummeldung beim Bürgeramt. Dann haben Sie die Meldebescheinigung und alle Daten ohnehin griffbereit. Und klären Sie vorher die eine Frage, die über alles entscheidet: selber Bezirk oder neuer Bezirk. Wer das weiß, wählt den richtigen Antrag und vermeidet Rückfragen. Bei automatisierter Entscheidung der Behörde liegt der vorläufige Nachweis dann oft schon nach wenigen Minuten vor, abends vom Sofa aus.
— User
Adressänderung bei Onlinefahrzeug
Sie wollen die neue Adresse ohne Wartezeit in den Fahrzeugschein bringen? Bei uns stellen Sie den Antrag deutschlandweit online, wann es Ihnen passt. Die Kfz-Adressänderung online kostet 29,99 € einmalig, amtliche Gebühren inklusive, ohne versteckte Kosten. Ziehen Sie in einen anderen Bezirk und möchten ein neues Kennzeichen, wählen Sie die Kfz-Ummeldung online für 54,99 €.
Häufige Fragen
Wo kann ich die Adresse im Fahrzeugschein ändern lassen?
Zuständig ist die Zulassungsbehörde Ihres neuen Wohnorts. Sie können persönlich zur Zulassungsstelle gehen, den Online-Dienst der Behörde nutzen oder den Antrag über einen Online-Zulassungsdienst wie Onlinefahrzeug stellen. Das Bürgeramt ändert nur Ihren Ausweis, nicht den Fahrzeugschein.
Muss der Fahrzeugbrief bei einem Umzug geändert werden?
Bei einer reinen Adressänderung im selben Zulassungsbezirk nicht, die Zulassungsbescheinigung Teil II muss dafür nicht vorgelegt werden. Ziehen Sie in einen anderen Bezirk oder wechseln das Kennzeichen, kann die Behörde den Fahrzeugbrief verlangen. Halten Sie ihn in diesem Fall bereit.
Muss ich mein Auto nach dem Umzug abmelden?
Nein. Ein Umzug ist kein Grund für eine Abmeldung, das Fahrzeug bleibt zugelassen. Sie melden nur die neue Anschrift oder lassen es bei einem Bezirkswechsel umschreiben. Eine Abmeldung brauchen Sie nur, wenn Sie das Auto stilllegen, verschrotten oder dauerhaft ins Ausland bringen.
Kann ich mein altes Kennzeichen nach dem Umzug behalten?
Ja. Ziehen Sie in einen anderen Bezirk, dürfen Sie laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung mitteilen, dass Sie das bisherige Kennzeichen weiterführen möchten. Neue Schilder brauchen Sie dann nicht. Wer lieber das Kürzel des neuen Wohnorts möchte, beantragt stattdessen ein neues Kennzeichen.
Wie schnell muss ich die neue Adresse melden?
Die Verordnung verlangt eine unverzügliche Mitteilung, eine feste Tagesfrist nennt sie nicht. Erledigen Sie es am besten direkt nach der Ummeldung beim Bürgeramt. Wer lange wartet, riskiert, dass die Behörde den Betrieb des Fahrzeugs untersagt.
