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Anhänger zulassen: Unterlagen, Kosten und Ablauf 2026

23. Oktober 2026
Anhänger zulassen: Unterlagen, Kosten und Ablauf 2026

Wer einen Anhänger auf öffentlichen Straßen ziehen will, muss ihn fast immer selbst zulassen: mit eigenem Kennzeichen, eigener Versicherung und eigener Kfz-Steuer. Der Anhänger gilt rechtlich als eigenständiges Fahrzeug, die Zulassung des Zugfahrzeugs deckt ihn nicht ab. Hier erfahren Sie, welche Unterlagen Sie brauchen, mit welchen Kosten Sie 2026 rechnen sollten, wie die Anmeldung online funktioniert und worin sich der Anhänger vom Auto unterscheidet. Am Ende klären wir noch, was beim Zweitwagen gilt, denn der folgt denselben Regeln.

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Kurz gesagt

  • Anhänger sind nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zulassungspflichtig. Die Ausnahmen betreffen vor allem Land- und Forstwirtschaft bei höchstens 25 km/h und treffen auf private Nutzer fast nie zu.
  • Sie brauchen eine eigene eVB-Nummer für den Anhänger, den Personalausweis, die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. beim Neufahrzeug die Herstellerunterlagen und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.
  • Die amtliche Gebühr liegt vor Ort meist bei 25 bis 40 Euro, online über i-Kfz bei rund 12,80 Euro. Dazu kommen ein Kennzeichenschild und gegebenenfalls die Tempo-100-Eintragung.
  • Die Kfz-Steuer beträgt 7,46 Euro je angefangene 200 kg zulässiges Gesamtgewicht, für einen 750-kg-Anhänger also 29,84 Euro im Jahr.
  • Ein Anhänger braucht nur ein Kennzeichen und keine Abgasuntersuchung, wohl aber eine regelmäßige Hauptuntersuchung.

Inhaltsverzeichnis

Wann ein Anhänger zugelassen werden muss

Die Grundregel steht in § 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Ein Kraftfahrzeug und seine Anhänger dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zugelassen sind. Das gilt für den kleinen Kastenanhänger, mit dem Sie Gartenabfälle wegbringen, genauso wie für den Pferdeanhänger, den Bootstrailer oder den Wohnwagen.

Zulassungsfrei sind nur eng umrissene Fälle. Die Landeshauptstadt Magdeburg fasst die Ausnahmen zusammen: Befreit sind Anhänger, die nicht schneller als 25 km/h bewegt werden und zum Beispiel in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben eingesetzt werden. Auch Arbeitsgeräte und bestimmte Sonderanhänger etwa von Schaustellern fallen unter die Ausnahmen.

Für Privatleute heißt das: Wenn Sie Ihren Anhänger hinter dem Pkw über die Landstraße oder Autobahn ziehen, brauchen Sie eine Zulassung. Die Allianz weist darauf hin, dass Privatpersonen ihren Anhänger praktisch nie zulassungsfrei nutzen können. Wer ohne Zulassung fährt, riskiert rechtliche Folgen und im Schadensfall den Versicherungsschutz.

Diese Unterlagen brauchen Sie für die Anhängerzulassung

Die Unterlagenliste ähnelt der beim Auto. Der wichtigste Unterschied: Alle Dokumente müssen sich auf den Anhänger selbst beziehen, nicht auf das Zugfahrzeug.

Für jeden Anhänger

  1. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung. Bei Firmen kommen Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug hinzu.
  2. eVB-Nummer für den Anhänger. Die elektronische Versicherungsbestätigung muss ausdrücklich für den Anhänger ausgestellt sein. Die eVB Ihres Autos reicht nicht, auch wenn derselbe Versicherer beide Fahrzeuge versichert.
  3. SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, ausgestellt auf das Konto, von dem der Zoll abbuchen soll.
  4. Kennzeichen: Ein Anhänger trägt hinten ein einziges Schild. Wenn Sie ein bestimmtes Kennzeichen möchten, lesen Sie vorab unseren Ratgeber zum Wunschkennzeichen bei der Online-Zulassung.

Zusätzlich beim neuen Anhänger

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief), die der Hersteller oder Händler mitliefert, oder die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) bzw. die elektronische Datenbestätigung des Herstellers.
  • Eine HU-Bescheinigung brauchen Sie bei einem fabrikneuen Anhänger nicht, die erste Hauptuntersuchung ist erst später fällig (mehr dazu weiter unten).

Zusätzlich beim gebrauchten Anhänger

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II des Vorbesitzers. Ja, auch ein Pkw-Anhänger hat einen Fahrzeugbrief. Was in welchem Teil steht, erklären wir in ZB I und ZB II erklärt.
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung. Ist die HU abgelaufen, muss der Anhänger vor der Zulassung zur Prüfung.
  • Die alten Kennzeichen und den Kaufvertrag, falls der Anhänger noch angemeldet ist und Sie ihn direkt umschreiben. Für diesen Fall gilt der Ablauf beim Halterwechsel.

Prüfen Sie vor dem Termin oder Online-Antrag die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) am Anhänger und vergleichen Sie sie mit den Papieren. Ein Zahlendreher hält einen Antrag schnell auf.

Was die Anhängerzulassung kostet

Die Zulassungsgebühren vor Ort unterscheiden sich von Behörde zu Behörde. Die folgende Übersicht zeigt, womit Sie rechnen sollten.

PostenTypische KostenWann er anfällt
Amtliche Zulassungsgebühr vor Ortca. 25 bis 40 €immer bei der Zulassungsstelle
Amtliche Gebühr online (i-Kfz)ca. 12,80 €beim digitalen Antrag
Kennzeichenschildein Schild, Preis je nach Prägestelleimmer
WunschkennzeichenReservierungsgebühr der Behördenur auf Wunsch
Tempo-100-Eintragungca. 15 bis 20 €nur wenn gewünscht und technisch zulässig
HauptuntersuchungPrüfgebühr der Prüforganisationnur wenn keine gültige HU vorliegt

Die Spannen bei den amtlichen Gebühren und der Tempo-100-Eintragung stammen aus dem Anhänger-Ratgeber der Allianz. Insgesamt landen die meisten privaten Halter für einen Anhänger mit gültigen Papieren bei einem überschaubaren zweistelligen Betrag, plus Schild. Wer über einen privaten Zulassungsdienst geht, zahlt meist einen Festpreis, in dem die amtlichen Gebühren bereits enthalten sind. Dafür entfallen Anfahrt, Wartezeit und oft ein halber Urlaubstag.

Kfz-Steuer und Versicherung: die laufenden Kosten

Nach der Zulassung kommen zwei feste Posten pro Jahr hinzu.

Kfz-Steuer: Sie richtet sich allein nach dem zulässigen Gesamtgewicht (zGG). Pro angefangene 200 kg fallen 7,46 Euro im Jahr an, höchstens 373,24 Euro. Der Zoll zieht den Betrag per Lastschrift ein, sobald der Anhänger zugelassen ist.

Zulässiges GesamtgewichtAngefangene 200-kg-SchritteKfz-Steuer pro Jahr
750 kg429,84 €
1.300 kg752,22 €
2.000 kg1074,60 €
3.500 kg18134,28 €

Ein grünes Kennzeichen mit Steuerbefreiung gibt es nur für eng definierte Zwecke, etwa Anhänger, die ausschließlich Sportgeräte befördern. Die Voraussetzungen regelt das Kraftfahrzeugsteuergesetz. Wer den Anhänger auch nur gelegentlich für andere Zwecke nutzt, verliert die Vergünstigung. Fragen Sie im Zweifel beim zuständigen Hauptzollamt nach, bevor Sie das grüne Kennzeichen beantragen. Für Lkw-Gespanne gibt es zudem einen Anhängerzuschlag beim Zugfahrzeug, der für private Pkw-Halter aber keine Rolle spielt.

Versicherung: Der Anhänger braucht eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Beiträge hängen von Gewicht, Nutzung und Versicherer ab, einen pauschalen Betrag kann man seriös nicht nennen. Holen Sie zwei oder drei Angebote ein, bevor Sie die eVB-Nummer anfordern.

Anhänger online anmelden: so läuft es ab

Seit dem Ausbau von i-Kfz können Sie viele Zulassungen digital erledigen. Die Stadt Nürnberg nennt Anhänger ausdrücklich unter den Fahrzeugen, die sich über das Portal an-, ab- und ummelden lassen. Einzelne Sonderfälle können je nach Behörde ausgeschlossen sein, das zeigt sich spätestens im Antrag.

  1. Unterlagen bereitlegen: eVB-Nummer für den Anhänger, Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigerubbeltem Sicherheitscode (bei gebrauchten Anhängern auch Teil I), Bankverbindung für die Kfz-Steuer, bei Bedarf das reservierte Wunschkennzeichen.
  2. Antrag ausfüllen: Fahrzeugdaten und FIN eingeben, Halterdaten bestätigen, Kennzeichen wählen.
  3. Identität nachweisen: Beim behördlichen Portal geschieht das über die Online-Ausweisfunktion mit eID-PIN. Über unseren Dienst brauchen Sie keine eID-PIN.
  4. Bezahlen und Bescheid abwarten: Entscheidet die Behörde automatisiert, liegt der vorläufige Zulassungsnachweis oft schon nach wenigen Minuten vor. Wie lange die einzelnen Schritte dauern, lesen Sie in Wie lange dauert die Online-Zulassung?
  5. Kennzeichen anbringen und losfahren: Mit dem vorläufigen Nachweis und dem Schild am Anhänger dürfen Sie fahren. Die Plaketten und die Papiere kommen per Post, laut Nürnberg in der Regel nach einigen Arbeitstagen.

Ob sich die Online-Zulassung für Ihren Fall lohnt oder doch der Weg zur Behörde sinnvoller ist, vergleichen wir in Online-Zulassung oder Zulassungsstelle?. Welche Behörde für Sie zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnsitz. Einen Überblick nach Ort finden Sie auf unserer Seite zur Kfz-Zulassung in Ihrer Stadt.

Was beim Anhänger anders ist als beim Auto

Nur ein Kennzeichen, keine Abgasuntersuchung

Der Landkreis Havelland bringt es auf den Punkt: Für den Anhänger brauchen Sie nur ein Kennzeichenschild, und eine Abgasuntersuchung gibt es nicht, weil kein Motor da ist. Die Hauptuntersuchung bleibt dagegen Pflicht. Alles rund um Schilder und Prägung bei der digitalen Anmeldung finden Sie in unserem Ratgeber Kennzeichen bei der Online-Zulassung.

Eigene HU-Fristen

Viele Halter gehen davon aus, dass der Anhänger zusammen mit dem Auto zum TÜV muss. Das stimmt nicht, er hat eigene Fristen. Laut Übersicht zu den Anhänger-HU-Fristen gilt:

  • bis 750 kg zGG: erste HU 36 Monate nach der Erstzulassung, danach alle 24 Monate
  • über 750 kg bis 3.500 kg zGG: HU alle 24 Monate

Ein neu gekaufter Anhänger hat also noch keine HU hinter sich, braucht sie bei der Erstzulassung aber auch noch nicht. Den ersten Fälligkeitstermin sollten Sie sich direkt nach der Zulassung notieren.

Tempo 100 statt 80

Ohne besondere Eintragung dürfen Gespanne aus Pkw und Anhänger auf der Autobahn höchstens 80 km/h fahren. Für Tempo 100 muss der Anhänger technisch geeignet sein und das Zugfahrzeug passende Voraussetzungen erfüllen. Die Allianz nennt als Beispiele Reifen, die höchstens sechs Jahre alt sind und mindestens den Geschwindigkeitsindex L haben, sowie ABS am Zugfahrzeug. Die Zulassungsstelle trägt die Eignung in die Papiere ein, erst dann darf die 100er-Plakette ans Heck. Wenn Sie den Anhänger ohnehin neu zulassen, lohnt es sich, die Eintragung gleich mit zu erledigen.

Übersicht der Tempo-100-Voraussetzungen für Pkw-Anhänger

Saisonkennzeichen als Option

Wer den Anhänger nur im Sommer für Boot oder Camping nutzt, kann statt der ganzjährigen Zulassung ein Saisonkennzeichen wählen und zahlt Steuer und Versicherung nur für die Monate der Nutzung. Wie das bei der digitalen Anmeldung funktioniert, erklären wir in Saisonkennzeichen online.

Zweitwagen zulassen: dieselben Regeln, eigene Papiere

Rechtlich gibt es keinen eigenen Zulassungsvorgang für Zweitwagen. Ein zweites Auto wird genauso angemeldet wie das erste: mit Ausweis, eigener eVB-Nummer, Zulassungsbescheinigung Teil II (beim Gebrauchten auch Teil I und HU-Nachweis), SEPA-Mandat und Kennzeichen. Bei einem Neufahrzeug folgen Sie dem Ablauf für die Neuzulassung online.

Der Unterschied liegt bei der Versicherung, nicht bei der Behörde. Fragen Sie Ihren Versicherer, ob er einen Zweitwagentarif oder eine günstigere Einstufung anbietet, und lassen Sie sich die eVB-Nummer erst danach ausstellen. Jeder Wagen braucht seine eigene Nummer, auch wenn beide Autos beim selben Versicherer laufen. Bei den Zulassungskosten selbst zahlen Sie für den Zweitwagen dasselbe wie für jedes andere Auto.

Unsere Sicht: der Anhänger wird oft unterschätzt

Im Alltag sehen wir immer wieder dasselbe Muster: Das Auto ist sauber angemeldet, beim Anhänger wird improvisiert. Die eVB-Nummer des Pkw wird eingetragen, die HU-Frist vom Auto übernommen, das Kennzeichen erst kurz vor dem Umzug oder dem Urlaub besorgt. Genau diese Kleinigkeiten führen dazu, dass ein Antrag nicht durchgeht oder man am Samstagmorgen mit leerem Heck vor dem Baumarkt steht.

Unsere Sicht: der Anhänger wird oft unterschätzt — overview diagram

Unser Rat: Behandeln Sie den Anhänger wie ein eigenes Fahrzeug, denn das ist er. Legen Sie seine Papiere getrennt ab, notieren Sie seine HU-Termine separat und fordern Sie die eVB-Nummer ausdrücklich für den Anhänger an. Wer das vorbereitet hat, ist mit der eigentlichen Anmeldung schnell fertig.

Dass der Gang zur Zulassungsstelle dafür nicht mehr nötig ist, halten wir für einen echten Fortschritt. Ein Anhänger ist ein einfacher Vorgang ohne Motor und ohne Abgaswerte, dafür sollte niemand einen Termin Wochen im Voraus buchen oder einen halben Tag im Wartebereich verbringen müssen.

— User

Kfz-Vorgänge online erledigen, zum Festpreis

Bei Onlinefahrzeug stellen Sie Ihren Antrag rund um die Uhr, ohne Termin und ohne eID-PIN. Für Zulassung & Ummeldung zahlen Sie einen Festpreis von 54,99 €, die Adressänderung kostet 29,99 €, die Abmeldung 19,99 €, jeweils einmalig und inklusive der amtlichen Gebühren. Kennzeichenschilder können Sie optional dazubuchen. Alle Preise im Überblick finden Sie auf unserer Preisseite, den Antrag starten Sie direkt über die Kfz-Zulassung online. Wenn Sie ein altes Fahrzeug außer Betrieb setzen wollen, hilft Ihnen unsere Kfz-Abmeldung online.

Häufige Fragen

Wie melde ich einen Anhänger an?

Sie besorgen eine eVB-Nummer speziell für den Anhänger, legen Ausweis, Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Herstellerunterlagen und ein SEPA-Mandat bereit und stellen den Antrag bei der Zulassungsbehörde Ihres Wohnorts oder online. Nach der Zulassung bringen Sie das Kennzeichen am Heck an und dürfen fahren.

Hat ein neu gekaufter Anhänger automatisch TÜV?

Er braucht bei der Erstzulassung noch keine Hauptuntersuchung. Die erste HU ist bei Anhängern bis 750 kg nach 36 Monaten fällig, bei schwereren Anhängern bis 3,5 Tonnen nach 24 Monaten. Notieren Sie sich den Termin am besten gleich nach der Zulassung.

Hat ein Pkw-Anhänger einen Fahrzeugbrief?

Ja. Auch Anhänger haben eine Zulassungsbescheinigung Teil II, also den früheren Fahrzeugbrief, und nach der Zulassung einen Teil I als Fahrzeugschein. Beim Kauf eines gebrauchten Anhängers sollten Sie sich beide Teile aushändigen lassen.

Was kostet ein 750-kg-Anhänger an Steuern und Versicherung?

Die Kfz-Steuer beträgt 29,84 Euro pro Jahr, nämlich viermal 7,46 Euro für vier angefangene 200-kg-Schritte. Der Versicherungsbeitrag hängt von Versicherer und Tarif ab, ein Vergleich mehrerer Angebote vor der Anmeldung lohnt sich.

Quellen

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