Für fast jede Kfz-Zulassung in Deutschland brauchen Sie vier Dinge: einen gültigen Ausweis, die eVB-Nummer Ihrer Versicherung, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und eine Kontoverbindung für die Kfz-Steuer. Was darüber hinaus dazukommt, hängt vom Vorgang ab. Beim Gebrauchtwagen sind das der Fahrzeugschein und der HU-Bericht, beim Umzug die Meldebestätigung, bei der Wiederzulassung die Papiere mit Abmeldevermerk. Diese Checkliste ordnet alles nach Vorgang, nennt die richtige Reihenfolge und zeigt, woran Anträge in der Praxis scheitern, ob Sie zur Zulassungsstelle gehen oder online zulassen.
Kurz gesagt
- Immer nötig: Personalausweis oder Reisepass, eVB-Nummer, Zulassungsbescheinigung Teil II, SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.
- Beim Gebrauchtwagen zusätzlich: Zulassungsbescheinigung Teil I, Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung und, falls vorhanden, die alten Kennzeichen.
- Reihenfolge: erst Versicherung und eVB, dann gültige HU, dann Zulassung. Nach einem Umzug zuerst zum Bürgeramt, dann zur Zulassung.
- Online-Zulassung: Sie brauchen die Sicherheitscodes auf ZB I und ZB II. Den Code erst direkt vor dem Antrag freilegen.
- Häufigste Stolpersteine: offene Kfz-Steuer, Daten, die nicht zum Melderegister passen, und Papiere aus der Zeit vor 2015.
Inhaltsverzeichnis
- Die Grundausstattung: Diese Unterlagen brauchen Sie bei jeder Anmeldung
- Checkliste nach Vorgang
- Die richtige Reihenfolge: erst Versicherung, dann TÜV, dann Zulassung
- Was bei der Online-Zulassung zusätzlich auf die Liste gehört
- Woran Zulassungen am häufigsten scheitern
- Was die Zulassung kostet
- Unsere Sicht: Die Checkliste ist wichtiger als der Weg
- Häufige Fragen
- Quellen
Die Grundausstattung: Diese Unterlagen brauchen Sie bei jeder Anmeldung
Egal ob Neuwagen, Gebrauchter oder wieder angemeldetes Fahrzeug: Ein Grundstock an Unterlagen gehört immer dazu. Ohne Zulassung darf ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen gar nicht in Betrieb gesetzt werden, das regelt § 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Die Behörde prüft deshalb drei Fragen: Wer sind Sie, ist das Fahrzeug versichert, und wem gehört es?
| Unterlage | Wofür | Hinweis |
|---|---|---|
| Personalausweis oder Reisepass | Identität und Wohnsitz | Beim Reisepass zusätzlich eine Meldebestätigung |
| eVB-Nummer | Nachweis der Kfz-Haftpflicht | Siebenstelliger Code von Ihrer Versicherung |
| Zulassungsbescheinigung Teil II | Nachweis der Verfügungsberechtigung | Bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis |
| SEPA-Lastschriftmandat | Einzug der Kfz-Steuer | Kontoinhaber muss unterschreiben, wenn er nicht der Halter ist |
| Vollmacht und Ausweis des Halters | Nur wenn jemand anderes für Sie zulässt | Bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug |
Die ADAC-Übersicht zu Anmeldung und Abmeldung nennt dieselben Kernunterlagen und beschreibt die eVB-Nummer als siebenstellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben. Die Nummer bekommen Sie von Ihrer Versicherung, meist sofort nach dem Abschluss per E-Mail oder SMS. Wie Sie an die Nummer kommen und was bei einem Versicherungswechsel zu beachten ist, erklären wir im Beitrag eVB-Nummer für die Kfz-Zulassung.
Das SEPA-Mandat wird gern vergessen. Auch die Württembergische nennt in ihrem Ratgeber das SEPA-Mandat neben Ausweis und beiden Zulassungsbescheinigungen als Standardunterlage. Viele Zulassungsstellen halten das Formular vor Ort bereit, ausgefüllt mitbringen spart trotzdem Zeit.
Checkliste nach Vorgang
Die Grundausstattung reicht nur beim Neuwagen fast allein aus. Bei allen anderen Vorgängen kommen eigene Nachweise dazu. Haken Sie den Abschnitt ab, der zu Ihrer Situation passt.
Neuwagen zulassen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- eVB-Nummer
- Zulassungsbescheinigung Teil II, die Sie vom Händler oder Hersteller erhalten
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier), falls noch keine ZB II ausgestellt wurde
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- Bei Wunschkennzeichen: Reservierungsbestätigung
Eine Hauptuntersuchung brauchen Sie beim Neuwagen nicht. Die erste HU wird erst nach drei Jahren fällig.
Gebrauchtwagen mit Halterwechsel (Umschreibung)
Hier liegen die meisten Fehlerquellen, weil Unterlagen vom Verkäufer kommen müssen.
- Personalausweis oder Reisepass
- eVB-Nummer auf Ihren Namen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung: Prüfplakette und HU-Bericht
- Bisherige Kennzeichen, wenn das Auto noch angemeldet ist und Sie in einen anderen Bezirk wechseln
- SEPA-Mandat
- Kaufvertrag: nicht immer vorgeschrieben, aber sinnvoll als Nachweis
Achten Sie bei der Übergabe darauf, dass Sie wirklich beide Teile der Zulassungsbescheinigung bekommen. Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen weist in seiner Checkliste außerdem darauf hin, dass alte Fahrzeugbriefe aus der Zeit vor 2005 weiterhin gelten, bei einer Umschreibung aber in die neue ZB I und ZB II überführt werden. Wer mit welchem Dokument was nachweist, haben wir in ZB I und ZB II erklärt aufgeschlüsselt. Den Ablauf beim Besitzerwechsel finden Sie unter Halterwechsel online umschreiben.
Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs
- Personalausweis oder Reisepass
- eVB-Nummer
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit Abmeldevermerk
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Gültige HU, wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist
- SEPA-Mandat
Nach Angaben des ADAC ist der Nachweis der letzten gültigen HU für die Wiederzulassung eines Fahrzeugs, das älter als drei Jahre ist, zwingend. Ist die HU während der Stilllegung abgelaufen, muss das Auto zuerst zur Prüfung. Mehr dazu im Beitrag Wiederzulassung online.
Adressänderung nach einem Umzug
- Personalausweis mit neuer Adresse oder Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bei Wechsel in einen anderen Zulassungsbezirk zusätzlich ZB II und ggf. die alten Kennzeichen, wenn Sie nicht das alte Kennzeichen behalten
Die Reihenfolge ist hier entscheidend: Den neuen Wohnsitz müssen Sie laut Bundesportal innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden. Erst danach kann die Zulassungsstelle die Adresse im Fahrzeugschein ändern, denn sie gleicht Ihre Angaben mit dem Melderegister ab. Ob Sie ein neues Kennzeichen brauchen oder nur die Adresse ändern, klärt unser Beitrag Ummeldung nach Umzug oder Adressänderung?.
Fahrzeug abmelden
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Beide Kennzeichenschilder mit Stempelplakette
- Bei Online-Abmeldung: Sicherheitscode der ZB I und die freigelegten Codes auf den Kennzeichen-Plaketten
Einen Ausweis brauchen Sie für die Abmeldung vor Ort in der Regel nicht, entscheidend sind Fahrzeugschein und Kennzeichen. Die Online-Variante beschreiben wir unter Kfz abmelden online.
Gebrauchtwagen aus dem EU-Ausland
Wer ein Auto im Ausland kauft, etwa gebrauchte BMW aus Slowenien, braucht für die Zulassung in Deutschland mehr als die Grundausstattung. Dazu gehören die ausländischen Fahrzeugpapiere im Original, ein Kaufvertrag oder eine Rechnung und in der Regel die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC). Liegt kein deutscher HU-Nachweis vor, verlangen viele Zulassungsstellen eine Prüfung durch eine deutsche Prüforganisation. Klären Sie vor dem Kauf mit Ihrer Zulassungsstelle, welche Nachweise sie für Importfahrzeuge konkret verlangt, und lassen Sie sich vom Verkäufer vollständige Papiere übergeben, denn fehlende Dokumente aus dem Ausland nachzufordern dauert oft Wochen.
Die richtige Reihenfolge: erst Versicherung, dann TÜV, dann Zulassung
Zwei Fragen stellen sich fast alle, die zum ersten Mal ein Auto anmelden: Was kommt zuerst, Versicherung oder Anmeldung? Und was zuerst, TÜV oder Zulassung? Die Antwort folgt aus der Logik der Behörde.
- Versicherung abschließen und eVB-Nummer anfordern. Ohne Versicherungsnachweis gibt es keine Zulassung. Laut ADAC müssen Versicherung und eVB-Nummer vor der Anmeldung vorliegen. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag der Zulassung.
- HU prüfen und gegebenenfalls erledigen. Ist die Plakette abgelaufen, fahren Sie zuerst zur Prüfstelle. Für die Fahrt dorthin gibt es bei Bedarf ein Kurzzeitkennzeichen.
- Wohnsitz ummelden, falls Sie umgezogen sind. Die Adresse auf dem Ausweis oder der Meldebestätigung muss stimmen, sonst passen die Daten nicht zum Melderegister.
- Unterlagen vollständig sammeln. Nutzen Sie die Checkliste oben für Ihren Vorgang.
- Zulassung beantragen. Vor Ort mit Termin oder online.
- Kennzeichen besorgen und anbringen. Bei der Zulassung vor Ort werden die Schilder gestempelt. Online erhalten Sie Plaketten per Post.
TÜV kommt also vor der Zulassung, die Versicherung ganz am Anfang. Wer die Schritte vertauscht, steht mit unvollständigen Unterlagen vor dem Schalter.
Was bei der Online-Zulassung zusätzlich auf die Liste gehört
Seit einigen Jahren lassen sich Zulassungen auch über das Internet beantragen, die rechtliche Grundlage bildet § 26 FZV. Wer den amtlichen Weg über das Portal seiner Behörde (i-Kfz) geht, braucht neben den Fahrzeugpapieren:
- Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und PIN
- Ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät
- Den Sicherheitscode auf der ZB I und, bei Neuzulassung oder Halterwechsel, auf der ZB II
- Bei bereits zugelassenen Fahrzeugen die Codes unter den Plaketten der Kennzeichen
Welche Sicherheitscodes für welchen Antrag zu erfassen sind, legt § 21 FZV fest. Wichtig für ältere Papiere: Das Bundesministerium für Verkehr weist darauf hin, dass Abmeldungen und Umschreibungen ohne Halterwechsel online nur möglich sind, wenn die aktuellen Fahrzeugpapiere nach dem 1. Januar 2015 ausgestellt wurden. Erst seitdem tragen sie die nötigen verdeckten Codes. Die ZB II hat laut FAQ des Landesamts in Berlin erst seit Oktober 2017 einen solchen Code.
Zwei Punkte sollten Sie vor dem Antrag kennen:
- Der Code ist eine Einbahnstraße. Sobald Sie ihn freigelegt haben, lässt sich das nicht rückgängig machen. Legen Sie ihn erst unmittelbar vor der Antragstellung frei.
- Der Fahrzeugschein verliert seine Gültigkeit. Nach Angaben des Bundesportals gilt die im Online-Verfahren entwertete ZB I nicht mehr als Dokument für die Fahrt. Stattdessen drucken Sie die Zulassungsentscheidung aus und führen sie bis zu zehn Tage lang als vorläufige Zulassungsunterlage mit, bis die neuen Papiere da sind.
Wie dieser Nachweis aussieht und wie lange er gilt, erklären wir unter Vorläufiger Zulassungsnachweis. Wie lange die einzelnen Schritte dauern, steht in Wie lange dauert die Online-Zulassung?.
Woran Zulassungen am häufigsten scheitern
Die meisten abgelehnten Anträge scheitern nicht an komplizierten Fragen, sondern an Kleinigkeiten. Prüfen Sie diese Punkte, bevor Sie losfahren oder den Antrag abschicken:
- Offene Kfz-Steuer oder Gebühren. Die Checkliste der Stadt Karlsruhe (Stand März 2026) macht deutlich, dass Rückstände bei der Kfz-Steuer oder offene Gebühren aus früheren Vorgängen eine Zulassung verhindern. Wer unsicher ist, fragt beim Hauptzollamt nach.
- Adresse nicht aktuell. Stimmt Ihre Anschrift nicht mit dem Melderegister überein, wird der Antrag abgelehnt. Online bricht der automatisierte Prozess in diesem Fall ab.
- Name abweichend. Ein Doppelname im Ausweis, aber nur ein Name in der eVB: Solche Abweichungen fallen beim Datenabgleich auf. Lassen Sie die eVB im Zweifel korrigieren.
- HU abgelaufen oder Bericht fehlt. Die Plakette allein reicht bei Gebrauchtwagen oft nicht, nehmen Sie den Prüfbericht mit.
- ZB II fehlt oder liegt bei der Bank. Bei finanzierten Autos verwahrt häufig die Bank den Fahrzeugbrief. Fordern Sie ihn rechtzeitig an.
- Vollmacht unvollständig. Wer für jemand anderen zulässt, braucht Vollmacht, Ausweis des Halters und das unterschriebene SEPA-Mandat des Kontoinhabers.
- Termin vergessen. Viele Zulassungsstellen arbeiten nur noch mit Termin. Karlsruhe etwa nennt die Terminpflicht gleich am Anfang seiner Checkliste.
Was die Zulassung kostet
Die amtlichen Gebühren unterscheiden sich je nach Vorgang, Behörde und Kanal. Ein Beispiel aus Berlin: Für die Adressänderung in der ZB I nennt das Bundesportal 8,43 € bei Online-Beantragung, 11,40 € im Bürgeramt und 12,60 € bei der Kfz-Zulassungsbehörde.

Zur Gebühr kommen Nebenkosten. Neue Kennzeichenschilder kosten laut Allianz meist 30 bis 50 €, ein Wunschkennzeichen kostet extra. Rechnen Sie außerdem Fahrtkosten, Parkgebühren und die Zeit für den Termin ein, die bei vielen Berufstätigen einen halben Urlaubstag bedeutet.
Bei uns zahlen Sie einen festen Preis, in dem die amtlichen Gebühren bereits enthalten sind:
| Vorgang | Festpreis bei Onlinefahrzeug |
|---|---|
| Zulassung & Ummeldung | 54,99 € |
| Adressänderung | 29,99 € |
| Abmeldung | 19,99 € |
Kennzeichenschilder und Feinstaubplakette können Sie optional dazu wählen, sie werden separat berechnet.
Ihre Unterlagen sind vollständig? Dann können Sie den Antrag bei uns rund um die Uhr stellen, ohne Termin und ohne eID-PIN. Bei automatisierter Entscheidung der Behörde haben viele Kunden den vorläufigen Zulassungsnachweis nach wenigen Minuten. Alle Preise im Detail finden Sie auf unserer Preisübersicht, direkt loslegen können Sie unter Kfz-Zulassung online. Für den Halterwechsel geht es über Kfz ummelden online, für den Umzug über die Kfz-Adressänderung und für die Stilllegung über Kfz abmelden.
Unsere Sicht: Die Checkliste ist wichtiger als der Weg
Wir bearbeiten jeden Tag Anträge für Zulassungen, Ummeldungen, Adressänderungen und Abmeldungen. Dabei sehen wir immer wieder dasselbe Muster: Der Antrag scheitert fast nie am Kanal, sondern an den Unterlagen. Wer seine Papiere vorher vollständig zusammen hat, kommt am Schalter wie online schnell durch. Wer einen Nachweis vergessen hat, verliert Zeit, egal auf welchem Weg.

Deshalb raten wir, die Checkliste ernst zu nehmen, bevor Sie sich für einen Weg entscheiden. Prüfen Sie vor allem drei Dinge: Ist die Adresse im Melderegister aktuell? Liegen ZB I und ZB II im Original vor? Ist die HU gültig? Wenn diese drei Punkte stimmen, ist der Rest meist Formsache.
Den amtlichen Online-Weg halten wir für einen echten Fortschritt. In der Praxis scheitert er aber oft an der Technik: Die Online-Ausweisfunktion ist nicht aktiviert, die PIN vergessen, das Smartphone liest den Ausweis nicht. Genau hier setzt unser Dienst an. Sie brauchen bei uns keine eID-PIN und keinen Termin, und der Festpreis enthält die amtlichen Gebühren, damit am Ende keine Überraschung auf der Rechnung steht. Unser Rat bleibt trotzdem derselbe: Erst die Unterlagen, dann der Antrag. Einen ehrlichen Vergleich beider Wege finden Sie in unserem Beitrag Online-Zulassung oder Zulassungsstelle?, wie das ohne PIN funktioniert, unter Kfz zulassen ohne eID-PIN.
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Häufige Fragen
Was brauche ich alles bei der Kfz-Zulassung?
In jedem Fall Personalausweis oder Reisepass, die eVB-Nummer Ihrer Versicherung, die Zulassungsbescheinigung Teil II und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Beim Gebrauchtwagen kommen die Zulassungsbescheinigung Teil I und der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung dazu. Bei Wiederzulassung muss die ZB I den Abmeldevermerk tragen.
Was muss ich zuerst machen: Auto versichern oder anmelden?
Zuerst versichern. Die Zulassungsstelle verlangt die eVB-Nummer als Nachweis der Haftpflichtversicherung, ohne sie wird kein Auto zugelassen. Der Versicherungsschutz beginnt dann mit dem Tag der Zulassung.
Was kommt zuerst, TÜV oder Zulassung?
Die Hauptuntersuchung muss gültig sein, bevor Sie einen Gebrauchtwagen zulassen. Ist sie abgelaufen, fahren Sie mit einem Kurzzeitkennzeichen zur Prüfstelle und melden das Auto danach an. Neuwagen brauchen für die Erstzulassung keine HU.
Kann ich das Auto ohne Fahrzeugbrief anmelden?
Nein, die Zulassungsbescheinigung Teil II ist der Nachweis, dass Sie über das Fahrzeug verfügen dürfen. Liegt sie bei der Bank, weil das Auto finanziert ist, müssen Sie sie dort anfordern. Ist sie verloren, beantragen Sie bei der Zulassungsstelle eine neue ZB II, was zusätzliche Zeit und Gebühren kostet.
Brauche ich für die Ummeldung nach einem Umzug neue Kennzeichen?
Nicht unbedingt. Sie können Ihr bisheriges Kennzeichen in der Regel auch nach einem Umzug in einen anderen Bezirk behalten. Entscheidend ist, dass Sie zuerst den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt anmelden, denn die Adressänderung in den Fahrzeugpapieren setzt den aktuellen Eintrag im Melderegister voraus.
Quellen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), § 3
- § 21 FZV: Sicherheitscodes
- § 26 FZV: Gemeinsame Regelungen für Zulassung und Änderungen
- ADAC: Auto abmelden und anmelden
- BMV: Internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz
- Berlin.de: FAQ Online-Zulassung
- Bundesportal: Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bundesportal: Wohnsitz ummelden
- Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen: Checkliste für Zulassungsvorgänge
- Stadt Karlsruhe: Checkliste zur Fahrzeugzulassung
- Allianz: Kfz-Zulassung, Kosten und Unterlagen
- Württembergische: Auto anmelden
