Das E-Kennzeichen beantragen Sie im Rahmen der Zulassung Ihres Fahrzeugs: bei einer Neuzulassung, einer Umschreibung oder nachträglich für ein Auto, das bereits auf Sie zugelassen ist. Es steht reinen Elektroautos, Brennstoffzellenfahrzeugen und Plug-in-Hybriden offen, die bestimmte Grenzwerte einhalten. Seit September 2023 geht das auch digital. Ob Sie online gehen oder zum Amt fahren: Sie brauchen dieselben Unterlagen, die Gebühren liegen bei rund 30 Euro plus Nebenkosten, und das „E“ belegt eine Stelle auf dem Schild. Hier lesen Sie, wer berechtigt ist, was Sie vorbereiten sollten und wie Sie Zeit sparen.
Kurz gesagt
- Berechtigt sind Batterieelektroautos, Brennstoffzellenfahrzeuge und Plug-in-Hybride mit weniger als 50 g CO₂/km oder mindestens 40 km elektrischer Reichweite.
- Unterlagen: Ausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, eVB-Nummer, CoC bzw. Herstellerbestätigung, gültige HU und SEPA-Mandat.
- Kosten: etwa 30,00 € für die Zuteilung, dazu kleinere Gebühren und die Kennzeichenschilder.
- Online möglich: Seit dem 1. September 2023 wird das E-Kennzeichen auch im internetbasierten Verfahren zugeteilt.
- Umweltplakette bleibt trotz E-Kennzeichen nötig, wenn Sie in eine Umweltzone fahren.
Inhaltsverzeichnis
- Was das E-Kennzeichen ist
- Welche Fahrzeuge ein E-Kennzeichen bekommen
- Diese Unterlagen brauchen Sie
- So beantragen Sie das E-Kennzeichen
- E-Kennzeichen nachträglich für ein zugelassenes Auto
- Was ein E-Kennzeichen kostet
- Wunschkennzeichen mit „E“
- Welche Vorteile das „E“ im Alltag bringt
- Unsere Sicht auf das E-Kennzeichen
- Elektroauto online zulassen mit Onlinefahrzeug
- Häufige Fragen zum E-Kennzeichen
- Quellen
Was das E-Kennzeichen ist
Optisch ist es ein ganz normales Nummernschild mit einem Unterschied: Hinter der Erkennungsnummer steht der Buchstabe „E“. Ein Beispiel wäre „M AB 123E“. Damit sehen Ordnungsämter, Parkraumüberwachung und Verkehrsbehörden auf einen Blick, dass es sich um ein elektrisch betriebenes Fahrzeug handelt, und können Vorrechte gewähren, die Kommunen für E-Fahrzeuge beschlossen haben.
Das E-Kennzeichen ist freiwillig. Ihr Elektroauto darf auch mit einem gewöhnlichen Kennzeichen fahren. Deshalb sehen Sie auf der Straße viele Stromer ohne „E“: Manche Halter haben ihr Wunschkennzeichen behalten, andere haben bei der Zulassung schlicht nicht daran gedacht. Wer die Vorteile vor Ort nutzen will, kommt aber am „E“ nicht vorbei, denn die Sonderregeln knüpfen an das Kennzeichen an und nicht an den Fahrzeugtyp.
Wichtig für die Planung: Das E-Kennzeichen lässt sich nicht mit Kurzzeit-, Ausfuhr- oder roten Händlerkennzeichen kombinieren. Es gibt es also nur für die reguläre Zulassung. Saisonkennzeichen und Wechselkennzeichen sind davon nicht ausgeschlossen, fragen Sie die Kombination aber bei Ihrer Zulassungsbehörde ab, bevor Sie Schilder prägen lassen.
Welche Fahrzeuge ein E-Kennzeichen bekommen
Zwei Dinge müssen passen: die Antriebsart und die Fahrzeugklasse. Laut BayernPortal weisen Sie beides über die EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder eine Datenbestätigung des Herstellers nach.
| Antrieb | E-Kennzeichen möglich? | Zusätzliche Bedingung |
|---|---|---|
| Reines Batterieelektroauto (BEV) | Ja | keine |
| Brennstoffzellenfahrzeug (Wasserstoff) | Ja | keine |
| Plug-in-Hybrid (von außen aufladbar) | Ja | unter 50 g CO₂/km (WLTP) oder mindestens 40 km elektrische Reichweite (EAER City) |
| Hybrid ohne Stecker (Vollhybrid, Mildhybrid) | Nein | nicht von außen aufladbar |
Plug-in-Hybride: auf die Werte im CoC achten
Beim Plug-in-Hybrid entscheidet das Datenblatt. Es reicht, wenn eines der beiden Kriterien erfüllt ist: der CO₂-Ausstoß liegt unter 50 g/km nach WLTP, oder die elektrische Reichweite im Stadtzyklus (EAER City) beträgt mindestens 40 km. Beide Werte finden Sie in der Übereinstimmungsbescheinigung. Viele aktuelle Plug-in-Hybride schaffen die Reichweite locker, ältere Modelle mit kleinem Akku manchmal nicht. Schauen Sie deshalb vor dem Antrag ins CoC, statt sich auf Prospektangaben zu verlassen.
Wer gerade einen gebrauchten Stromer oder Hybrid sucht, sollte diese Daten schon vor dem Kauf prüfen. Ein Leitfaden zu gebrauchten Elektro- und Hybridautos hilft dabei, Akkuzustand, Reichweite und Papiere eines Gebrauchtwagens richtig einzuordnen.
Berechtigte Fahrzeugklassen
Nach Angaben des BayernPortals gehören dazu:
- M1: Pkw
- N1: leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t, etwa Elektrotransporter
- L3e, L4e, L5e, L7e: Krafträder, Krafträder mit Beiwagen, dreirädrige Fahrzeuge und schwere Quads
- N2: nur, wenn das Fahrzeug mit bis zu 4.250 kg zulässigem Gesamtgewicht in Deutschland mit dem Führerschein Klasse B gefahren werden darf
Gerade die N1- und N2-Regel ist für Gewerbetreibende interessant. Wer einen elektrischen Lieferwagen für Kurierfahrten einsetzt, sollte neben der Zulassung auch an den Versicherungsschutz denken. Worauf es dabei ankommt, zeigt ein Überblick zur Versicherung elektrischer Kurierfahrzeuge.
Diese Unterlagen brauchen Sie
Die Liste unterscheidet sich kaum von einer normalen Zulassung. Die Stadt Dresden nennt in ihrem Merkblatt zum E-Kennzeichen diese Dokumente:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- bisherige Kennzeichenschilder, wenn das Auto schon zugelassen ist
- EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
- gegebenenfalls eine Vollmacht, wenn jemand anderes den Antrag stellt
Dazu kommen nach Angaben der Stadt Nürnberg die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) Ihres Versicherers und ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Beim Termin vor Ort genügt dort die Vorlage Ihrer EC-Karte.
Zwei Punkte werden oft vergessen. Erstens die eVB: Ihr Versicherer schickt sie meist innerhalb von Minuten per E-Mail oder SMS, Sie müssen sie aber aktiv anfordern. Zweitens das CoC: Bei Neuwagen liegt es den Papieren bei, bei Gebrauchtwagen fehlt es manchmal. Dann hilft eine Datenbestätigung des Herstellers. Eine vollständige Liste zum Abhaken finden Sie in unserer Checkliste zur Kfz-Zulassung und im Ratgeber zu den Unterlagen für die Online-Zulassung.
So beantragen Sie das E-Kennzeichen
Zuständig ist die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben. Sie haben grundsätzlich drei Wege.
Weg 1: persönlich bei der Zulassungsstelle
- Termin bei der Zulassungsstelle vereinbaren, telefonisch oder über die Website.
- Alle Unterlagen aus der Liste oben mitnehmen.
- Am Schalter ausdrücklich das E-Kennzeichen beantragen.
- Gebühren bezahlen, Kennzeichen zuteilen lassen.
- Schilder bei einem Schilderpräger in der Nähe kaufen und abstempeln lassen.
Das funktioniert überall, kostet aber Zeit: In vielen Städten sind Termine erst nach Tagen oder Wochen frei, und am Termin selbst kommen Anfahrt, Wartezeit und der Gang zum Schilderdienst dazu.
Weg 2: selbst über das i-Kfz-Portal
Seit dem 1. September 2023 kann ein E-Kennzeichen im i-Kfz-Verfahren internetbasiert zugeteilt werden, und zwar bei Erstzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung. Laut GTÜ brauchen Sie dafür eine Identifizierung über ein Nutzerkonto oder den Online-Ausweis mit aktivierter eID-Funktion, die freigelegten Sicherheitscodes auf Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und Plaketten, die eVB, Bankdaten für das SEPA-Verfahren und einen gültigen HU-Bericht, sofern eine Untersuchung fällig war.

Wer keine eID-PIN zur Hand hat oder sich mit dem Behördenportal nicht auskennt, bleibt hier oft hängen.
Weg 3: über einen Online-Zulassungsdienst
Der dritte Weg verbindet die Vorteile der beiden anderen: Sie stellen den Antrag von zu Hause, ohne Termin und ohne selbst durch das Behördenportal zu navigieren. Wie das bei uns abläuft, erklären wir weiter unten und ausführlich im Beitrag zur Kfz-Zulassung online.
E-Kennzeichen nachträglich für ein zugelassenes Auto
Sie fahren Ihr Elektroauto schon seit Monaten mit einem normalen Kennzeichen und möchten jetzt das „E“? Das geht. Rechtlich handelt es sich um eine Änderung des Kennzeichens, deshalb nennt Dresden unter den Unterlagen ausdrücklich die bisherigen Kennzeichenschilder. Sie bekommen neue Schilder mit dem „E“ am Ende.
Ob Sie Ihre bisherige Buchstaben-Zahlen-Kombination behalten können, hängt davon ab, ob auf dem Schild noch Platz ist. Das „E“ braucht eine eigene Stelle. Ist Ihr bisheriges Kennzeichen bereits voll ausgenutzt, wird eine neue Kombination fällig.
Bei einem Halterwechsel, etwa nach dem Kauf eines gebrauchten Stromers, ist der richtige Zeitpunkt die Umschreibung: Sie beantragen das E-Kennzeichen gleich mit. Mehr zum Ablauf lesen Sie in unserem Ratgeber zum Halterwechsel online. War das Fahrzeug stillgelegt, gilt dasselbe für die Wiederzulassung.
Was ein E-Kennzeichen kostet
Die Gebühren sind bundesweit ähnlich, die genauen Beträge legt jede Behörde nach der Gebührenordnung fest. Das BayernPortal nennt folgende Posten:
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Zuteilung des E-Kennzeichens | ca. 30,00 € |
| internetbasierte Zulassung (statt Schalter) | 13,10 € |
| Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamts | 0,60 € bis 3,80 € |
| Dokumentensiegel | je 0,30 € |
| Porto | gegebenenfalls |
| Kennzeichenschilder | beim privaten Anbieter, Preis je nach Händler |
| Wunschkennzeichen | zusätzliche Gebühr, z. B. 12,80 € im Landkreis Stade |
Die Schilder sind nicht in den Amtsgebühren enthalten, Sie kaufen sie auf eigene Rechnung bei einem Schilderpräger. Für ein Wunschkennzeichen erhebt etwa der Landkreis Stade 12,80 €, die Reservierungsbestätigung legen Sie bei der Zulassung vor.
Unterm Strich sollten Sie für ein E-Kennzeichen beim Amt also mit einer mittleren zweistelligen Summe plus Schilder rechnen. Bei uns zahlen Sie für Zulassung und Ummeldung einen Festpreis von 54,99 €, in dem die amtlichen Gebühren bereits enthalten sind. Kennzeichenschilder können Sie optional dazubuchen.

Wunschkennzeichen mit „E“
Ein Wunschkennzeichen und das „E“ schließen sich nicht aus, es gibt aber eine Besonderheit: Den Zusatz „E“ selbst können Sie nicht mitreservieren. Wie der Oberbergische Kreis erklärt, müssen Sie bei der Reservierung eine Stelle freihalten. Wählen Sie also eine Kombination, die mindestens ein Zeichen kürzer ist als das Maximum.
Praktisch heißt das: Wer in einer Stadt mit einbuchstabigem Kürzel wie Köln (K) oder München (M) wohnt, hat viel Spielraum. Bei dreibuchstabigen Kürzeln wird es enger, und lange Zahlenfolgen passen dann oft nicht mehr. Tipps zur Reservierung und dazu, wie das Wunschkennzeichen in die Online-Zulassung kommt, finden Sie in unserem Ratgeber Wunschkennzeichen und Online-Zulassung. Allgemeines zu Schildern und Kombinationen steht im Beitrag zu Kennzeichen bei der Online-Zulassung.
Welche Vorteile das „E“ im Alltag bringt
Das Elektromobilitätsgesetz erlaubt Städten und Gemeinden, Fahrzeugen mit E-Kennzeichen Vorrechte einzuräumen. Welche das sind, entscheidet jede Kommune selbst. Typische Beispiele:
- Kostenloses oder ermäßigtes Parken: In Hamburg parken Sie mit E-Kennzeichen an Parkscheinautomaten kostenfrei bis zur Höchstparkdauer. Dort legen Sie in der Regel eine Parkscheibe aus, in Zonen mit Videokontrolle geben Sie Ihr Kennzeichen am Automaten ein.
- Parkplätze an Ladesäulen: Hier gilt die Beschilderung vor Ort, oft nur während des Ladens.
- Weitere lokale Regeln: Manche Kommunen öffnen Sonderspuren oder lockern Zufahrtsbeschränkungen für E-Fahrzeuge.
Die Regeln ändern sich, und sie gelten nur dort, wo sie beschlossen wurden. Schauen Sie deshalb auf der Website Ihrer Stadt nach, bevor Sie sich auf ein Vorrecht verlassen, und achten Sie auf die Zusatzschilder am Parkplatz.
Umweltplakette und Kfz-Steuer
Ein häufiger Irrtum: Das E-Kennzeichen ersetzt nicht die Umweltplakette. Für die Einfahrt in Umweltzonen brauchen Sie laut Bundesportal weiterhin eine grüne Plakette. Sie lässt sich bei uns optional zur Zulassung mitbestellen.
Auch die Kfz-Steuer hängt nicht am Kennzeichen, sondern am Antrieb. Ob und wie lange Ihr Elektroauto steuerbefreit ist, richtet sich nach dem Datum der Erstzulassung. Den aktuellen Stand veröffentlicht der Zoll, der in Deutschland die Kfz-Steuer erhebt.
Unsere Sicht auf das E-Kennzeichen
Wir sehen jeden Tag, woran Anträge scheitern: selten am Fahrzeug, fast immer an der Organisation. Ein freier Termin in drei Wochen, ein vergessener Fahrzeugbrief, eine eID-PIN, die seit Jahren in einer Schublade liegt. Für Menschen, die gerade ein Elektroauto gekauft haben und losfahren wollen, ist das frustrierend.
Deshalb raten wir: Beantragen Sie das „E“ gleich bei der Zulassung oder Umschreibung. Dann zahlen Sie die Schilder nur einmal, und Sie können die Vorteile in Ihrer Stadt vom ersten Tag an nutzen. Prüfen Sie vorher kurz im CoC, ob Ihr Plug-in-Hybrid die Grenzwerte erfüllt, und halten Sie die Sicherheitscodes bereit.
Unser Dienst ist dafür gebaut, dass dieser Schritt in wenigen Minuten erledigt ist: rund um die Uhr, ohne Termin und ohne eID-PIN, zu einem Festpreis, der die amtlichen Gebühren schon enthält. Entscheidet die Behörde automatisiert, haben viele unserer Kunden ihren vorläufigen Zulassungsnachweis nach wenigen Minuten.
die Redaktion
Elektroauto online zulassen mit Onlinefahrzeug
Sie möchten Ihr Elektroauto oder Ihren Plug-in-Hybrid zulassen oder umschreiben, ohne aufs Amt zu gehen? Mit Onlinefahrzeug stellen Sie den Antrag deutschlandweit und rund um die Uhr von zu Hause aus. Zulassung und Ummeldung kosten bei uns 54,99 €, inklusive der amtlichen Gebühren. Kennzeichenschilder und Feinstaubplakette können Sie optional dazubuchen.

Wie schnell es in der Regel geht, lesen Sie im Ratgeber Wie lange dauert die Online-Zulassung?. Wenn Sie bereit sind, starten Sie direkt mit der Kfz-Zulassung online. Ob Ihr Bundesland dabei ist, zeigt die Übersicht nach Bundesländern.
Häufige Fragen zum E-Kennzeichen
Ist das E-Kennzeichen Pflicht für Elektroautos?
Nein, das E-Kennzeichen ist freiwillig. Ihr Elektroauto darf auch mit einem normalen Kennzeichen fahren. Die örtlichen Vorrechte, etwa beim Parken, gelten aber nur mit dem „E“ am Ende des Kennzeichens.
Bekommt mein Plug-in-Hybrid ein E-Kennzeichen?
Ja, wenn er entweder weniger als 50 g CO₂ pro Kilometer nach WLTP ausstößt oder mindestens 40 km rein elektrisch fährt (EAER City). Beide Werte stehen in der Übereinstimmungsbescheinigung. Hybride ohne Ladestecker sind nicht berechtigt.
Wie lange ist das E-Kennzeichen gültig?
Es gilt so lange, wie das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist. Eine Verlängerung ist nicht nötig. Erst bei einem Halterwechsel, einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk oder einer Abmeldung steht wieder ein Antrag an.
Gilt das E-Kennzeichen auch für Elektro-Motorräder?
Ja, auch Krafträder der Klassen L3e bis L7e mit Elektroantrieb können ein E-Kennzeichen erhalten. Wie Sie ein Motorrad digital zulassen, erklärt unser Ratgeber zum Motorrad online zulassen.
Brauche ich mit E-Kennzeichen noch eine Umweltplakette?
Ja. Für Umweltzonen brauchen Sie weiterhin die grüne Plakette, das „E“ ersetzt sie nicht. Sie können die Plakette bei uns zusammen mit der Zulassung bestellen.
Quellen
- BayernPortal: Beantragung eines E-Kennzeichens
- Bundesportal: E-Kennzeichen (Elektrofahrzeuge) beantragen
- Landeshauptstadt Dresden: Informationen zu E-Kennzeichen
- Stadt Nürnberg: E-Kennzeichen beantragen
- Gemeinde Kirchdorf an der Iller: E-Kennzeichen beantragen
- GTÜ informativ: i-Kfz
- Landkreis Stade: Wunschkennzeichen
- Oberbergischer Kreis: E-Kennzeichen
- Inspectoo: Gebrauchte Elektro- und Hybridautos
- Koeriersverzekeringen.nl: Elektrische Lieferwagen für Kuriere versichern
