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Kfz-Ummeldung: Kosten 2026 bei Umzug und Halterwechsel

3. November 2026
Kfz-Ummeldung: Kosten 2026 bei Umzug und Halterwechsel

Eine Kfz-Ummeldung kostet bei der Zulassungsstelle in der Regel zwischen etwa 24 € und 30 € an amtlicher Gebühr. Laut Bundesportal sind es 23,60 €, wenn Sie Ihr Kennzeichen behalten, und 30,00 €, wenn Sie ein neues bekommen. Über das Internet sinkt die Gebühr je nach Vorgang auf 10,90 € bis 13,10 €. Teurer wird es durch neue Schilder, ein Wunschkennzeichen oder Siegel. Hier sehen Sie, welche Posten bei Umzug und Halterwechsel wirklich anfallen, welche Unterlagen Sie brauchen und wie der Ablauf aussieht.

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Kurz gesagt

  • Amtliche Gebühr vor Ort: 23,60 € mit Ihrem bisherigen Kennzeichen, 30,00 € mit neuem Kennzeichen (Beispiel Bayern laut Bundesportal).
  • Online günstiger: Für internetbasierte Vorgänge nennt das Bundesportal 10,90 € bis 13,10 €.
  • Zusatzkosten: Wunschkennzeichen 10,20 €, Reservierung 2,60 €, Siegel je 0,30 €, dazu neue Schilder zum freien Marktpreis.
  • Kennzeichen mitnehmen spart Geld: Das geht beim Umzug seit 2015 und beim Halterwechsel seit Oktober 2019 bundesweit.
  • Bei uns: Zulassung und Ummeldung kosten 54,99 € zum Festpreis, die amtlichen Gebühren sind schon enthalten.

Inhaltsverzeichnis

Was die Ummeldung amtlich kostet

Die Gebühren für Zulassungsvorgänge stehen in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Sie gibt Rahmen und Gebührennummern vor, die einzelnen Behörden rechnen daraus ihre Beträge ab. Deshalb finden Sie im Netz je nach Stadt leicht unterschiedliche Zahlen. Eine verlässliche Orientierung liefert das Bundesportal mit den Werten aus Bayern:

VorgangVor OrtOnline
Ummeldung, bisheriges Kennzeichen bleibt23,60 €10,90 € bis 13,10 € je nach Vorgang
Ummeldung mit neuem Kennzeichen30,00 €10,90 € bis 13,10 € je nach Vorgang
Wunschkennzeichen (zusätzlich)10,20 €10,20 €
Reservierung des Wunschkennzeichens2,60 €2,60 €
Stempelplakette (Siegel), je Stück0,30 €je nach Verfahren
Kennzeichenschilderfreier Marktpreisfreier Marktpreis

Die Werte für Ummeldung vor Ort und online stammen aus dem Leistungsverzeichnis des Bundesportals, die Beträge für Wunschkennzeichen, Reservierung und Siegel nennt die Stadt Jena. Zusätzlich können laut Bundesportal kleinere Gebühren für das Kraftfahrt-Bundesamt und Porto anfallen.

Der größte Hebel ist also nicht die Behörde, sondern die Frage, ob Sie Ihr Kennzeichen behalten und ob Sie den Antrag online stellen. Das Serviceportal des Kreises Euskirchen zeigt in seiner Gebührenübersicht, wie deutlich der Online-Weg gegenüber dem Termin am Schalter sparen kann.

Was die Ummeldung amtlich kostet

Warum die Gebühren je nach Ort schwanken

Wer zwei Städte vergleicht, stößt schnell auf Unterschiede von ein paar Euro. Dafür gibt es drei Gründe.

Erstens die Art des Vorgangs. Die Stadt Jena unterscheidet ihre Gebühren danach, ob ein neues Kennzeichen zugeteilt oder das bisherige beibehalten wird und ob Sie online oder vor Ort kommen. Ein Halterwechsel innerhalb desselben Bezirks ist oft günstiger als eine Umschreibung von außerhalb.

Zweitens der Aufwand bei den Fahrzeugdaten. Fehlen die technischen Daten Ihres Fahrzeugs im örtlichen Register, berechnet Jena für den erhöhten Datenerfassungsaufwand 15,30 €. Das betrifft vor allem Fahrzeuge, die neu in den Bezirk kommen.

Drittens die Nebenposten. Siegel, KBA-Abruf und Porto rechnet nicht jede Behörde gleich aus. Deshalb lohnt der Blick auf die Gebührenseite Ihrer eigenen Zulassungsstelle, bevor Sie losfahren. Wer in Nordrhein-Westfalen umzieht, findet die örtlichen Hinweise zum Beispiel auf unserer Seite für Kfz-Zulassung in Düsseldorf.

Zusatzkosten: Schilder, Wunschkennzeichen, Siegel

Die amtliche Gebühr ist selten der ganze Betrag. Rechnen Sie diese Posten mit ein:

  • Neue Kennzeichenschilder: Ihre Preise sind gesetzlich nicht festgelegt. Private Schilderprägungen nahe der Zulassungsstellen bieten sie an, und die Preise unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Behalten Sie Ihr Kennzeichen, entfallen die Schilder ganz.
  • Wunschkennzeichen: 10,20 € kommen bundeseinheitlich dazu, eine Vorabreservierung kostet weitere 2,60 €. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zum Wunschkennzeichen bei der Online-Zulassung.
  • Stempelplaketten: Pro Siegel 0,30 €, bei zwei Schildern also 0,60 €.
  • Datenerfassung: Falls nötig 15,30 €, wie oben beschrieben.
  • Feinstaubplakette: Bekommen Sie neue Schilder, passt die alte Plakette mit dem alten Kennzeichen nicht mehr zum Fahrzeug. Planen Sie dann eine neue ein, wenn Sie in Umweltzonen fahren.

Dazu kommen Kosten, die nicht auf der Gebührenquittung stehen: Fahrtkosten zur Behörde, Parkgebühren und ein halber Urlaubstag, wenn Sie nur zu den Öffnungszeiten können. Gerade dieser Posten macht für viele Berufstätige den eigentlichen Unterschied.

Drei Rechenbeispiele

Damit die Zahlen greifbar werden, hier drei typische Fälle mit den Werten aus der Tabelle oben.

Umzug, Kennzeichen bleibt

Sie ziehen von Nürnberg nach München und behalten Ihr N-Kennzeichen. Vor Ort zahlen Sie 23,60 € plus eventuell kleine Nebenposten. Neue Schilder brauchen Sie nicht. Das ist die günstigste Variante am Schalter, möglich seit dem 1. Januar 2015, seitdem dürfen Sie Ihr Kennzeichen beim Umzug innerhalb Deutschlands grundsätzlich behalten.

Gebrauchtwagen gekauft, neues Kennzeichen

Sie kaufen ein Auto aus einem anderen Landkreis und möchten Kennzeichen Ihres Wohnorts. Vor Ort sind 30,00 € fällig, dazu zwei Siegel für 0,60 €, zwei neue Schilder zum Preis der Prägestelle und gegebenenfalls 15,30 € Datenerfassung. Mit Wunschkennzeichen und Reservierung kommen 12,80 € dazu.

Halterwechsel mit Kennzeichenmitnahme

Sie übernehmen das Auto Ihrer Eltern samt Kennzeichen. Seit dem 1. Oktober 2019 ist die Mitnahme des Kennzeichens laut Bundesministerium für Digitales und Verkehr bundesweit auch beim Halterwechsel erlaubt. Sie zahlen dann die Gebühr für die Umschreibung mit Kennzeichenbeibehalt, sparen Schilder und Siegel und können das Auto ohne Bastelarbeit weiterfahren.

Umzug oder Halterwechsel: was genau umgemeldet wird

Im Alltag sagen alle „ummelden“, gemeint sind aber zwei verschiedene Vorgänge, die auch unterschiedlich kosten können.

Adressänderung nach Umzug: Sie bleiben Halter, nur Ihre Anschrift ändert sich. Ziehen Sie innerhalb desselben Zulassungsbezirks um, wird meist nur die Adresse in den Papieren aktualisiert. Wechseln Sie den Bezirk, wird das Fahrzeug in den neuen Bezirk umgeschrieben, das bisherige Kennzeichen dürfen Sie aber behalten. Welche Variante auf Sie zutrifft, erklärt unser Ratgeber Ummeldung nach Umzug oder Adressänderung.

Halterwechsel (Umschreibung): Das Fahrzeug bekommt einen neuen Halter, etwa nach einem Kauf, einer Schenkung oder einer Erbschaft. Der neue Halter meldet es auf sich um. Hier ändern sich die Einträge in der Zulassungsbescheinigung, und eine neue eVB der Versicherung des neuen Halters ist Pflicht.

Umzug oder Halterwechsel: was genau umgemeldet wird

Welche Unterlagen Sie für den Halterwechsel brauchen

Die Liste ist bundesweit sehr ähnlich. Die Stadt Düsseldorf nennt für die Umschreibung diese Unterlagen:

  1. Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein).
  2. Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief), in bestimmten Fällen. Lassen Sie sich beim Kauf beide Teile aushändigen, dann sind Sie auf der sicheren Seite.
  3. eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung als Nachweis des Versicherungsschutzes.
  4. SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.
  5. Nachweis der Hauptuntersuchung, falls er sich nicht aus den Papieren ergibt.
  6. Personalausweis oder Reisepass im Original, bei Nicht-EU-Bürgern zusätzlich der Aufenthaltstitel.

Für Unternehmen verlangen die Behörden je nach Rechtsform weitere Nachweise, etwa einen Handelsregisterauszug. Zahlen Sie in Düsseldorf vor Ort, geht das nur bargeldlos, nehmen Sie also eine Karte mit. Wer für jemand anderen zur Behörde geht, braucht zusätzlich eine Vollmacht und den Ausweis des Halters.

Für die Online-Ummeldung zählt außerdem, dass die Papiere die freigerubbelten Sicherheitscodes tragen und die Stempelplaketten auf den Schildern unbeschädigt sind, denn die Behörde prüft diese Codes digital. Einen Überblick über alle Schritte gibt unser Beitrag Kfz online ummelden.

Ablauf des Halterwechsels Schritt für Schritt

So läuft ein Halterwechsel nach einem Autokauf typischerweise ab:

  1. Kaufvertrag schließen und Papiere übernehmen. Lassen Sie sich Teil I und Teil II, die Schlüssel und den HU-Nachweis übergeben. Notieren Sie Datum und Uhrzeit der Übergabe im Vertrag.
  2. eVB besorgen. Ihre Versicherung gibt Ihnen die Nummer meist sofort per App, Telefon oder E-Mail.
  3. Kennzeichen entscheiden. Behalten Sie das bisherige Kennzeichen, sparen Sie Schilder und Siegel. Möchten Sie ein neues oder ein Wunschkennzeichen, reservieren Sie es vorher.
  4. Antrag stellen. Entweder mit Termin bei der Zulassungsstelle Ihres Hauptwohnsitzes oder online. Düsseldorf etwa lässt die Zulassung nur für Personen mit dortigem Hauptwohnsitz sowie für dort ansässige Firmen zu, zuständig ist also immer die Behörde Ihres Wohnorts.
  5. Nachweis mitführen. Bei einer internetbasierten Ummeldung mit Kennzeichenmitnahme dürfen Sie nach § 30 FZV die Zulassungsentscheidung als Nachweis mitführen, bis die neue Zulassungsbescheinigung Teil I ankommt, höchstens jedoch zehn Tage nach dem automatisierten Abruf.
  6. Neue Papiere prüfen. Kommt Teil I per Post, kontrollieren Sie Name, Anschrift und Fahrzeugdaten.

Wie schnell der Online-Weg im Einzelfall geht, erklärt unser Ratgeber Dauer der Online-Zulassung. Speziell zum Besitzerwechsel finden Sie alles in unserem Beitrag zum Halterwechsel online.

Frist: Wie schnell Sie ummelden müssen

Eine feste Tageszahl nennt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung nicht. Sie verlangt, Änderungen der Halterangaben der Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, also ohne schuldhaftes Zögern. In der Praxis sollten Sie die Ummeldung innerhalb weniger Wochen nach Umzug oder Kauf erledigen.

Wer es länger schleifen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Verwarnungs- oder Bußgeld. Hinzu kommen praktische Folgen: Bescheide der Kfz-Steuer, Bußgeldbescheide oder Post der Versicherung gehen an die alte Adresse. Beim Halterwechsel kommt ein Risiko für den Verkäufer dazu, denn solange das Auto auf ihn läuft, landen Strafzettel bei ihm. Gerade deshalb lohnt es sich, den Antrag am Tag des Kaufs oder direkt nach dem Umzug zu stellen. Online geht das auch am Abend oder am Wochenende.

Versicherung und Kfz-Steuer nach der Ummeldung

Mit der Ummeldung ist es nicht ganz getan. Informieren Sie Ihre Versicherung über den Umzug, denn der Wohnort beeinflusst die Regionalklasse und damit Ihren Beitrag. Das kann die Prämie senken oder erhöhen. Beim Halterwechsel haben Sie zudem ein Sonderkündigungsrecht für den übernommenen Vertrag und können die Versicherung wechseln.

Die Kfz-Steuer läuft über das SEPA-Mandat, das Sie bei der Ummeldung abgeben. Die Zulassungsbehörde meldet die Änderung weiter, Sie müssen also nicht zusätzlich beim Zoll vorsprechen. Achten Sie aber darauf, dass auf dem angegebenen Konto genug Deckung ist, wenn der erste Steuerbescheid kommt.

Ummeldung zum Festpreis bei uns

Sie möchten keinen Termin suchen und keine Gebührentabellen vergleichen? Bei Onlinefahrzeug stellen Sie Ihren Antrag rund um die Uhr von zu Hause aus. Zulassung und Ummeldung kosten 54,99 €, die amtlichen Gebühren sind darin bereits enthalten. Eine reine Adressänderung nach Umzug kostet 29,99 €, eine Abmeldung 19,99 €.

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Sie brauchen keinen Termin und keine eID-PIN. Bei automatisierter Entscheidung der Behörde erhalten viele Kunden ihren vorläufigen Zulassungsnachweis innerhalb weniger Minuten. Kennzeichenschilder oder eine Feinstaubplakette können Sie optional dazubuchen, diese berechnen wir separat. Hier geht es direkt zur Kfz-Ummeldung online, alle Preise finden Sie auf unserer Preisübersicht. Nur umgezogen? Dann ist die Kfz-Adressänderung online der passende Antrag.

Unsere Sicht auf die Kosten einer Ummeldung

Wenn wir mit Kunden über die Kosten einer Ummeldung sprechen, geht es selten nur um die 23,60 € oder 30,00 € auf der Quittung. Es geht um den Vormittag, den man für einen Termin freinehmen muss, um die Anfahrt, das Parkticket und die Unsicherheit, ob am Ende alle Unterlagen passen.

Genau dafür haben wir unseren Festpreis gebaut. Sie sehen vorher, was Sie zahlen, die amtlichen Gebühren sind schon drin, und es kommen keine versteckten Posten dazu. Wer Schilder braucht, bucht sie dazu, wer sein Kennzeichen behält, lässt es einfach weg.

Unser Rat aus vielen Anträgen: Behalten Sie Ihr Kennzeichen, wann immer es geht. Das spart Schilder, Siegel und Wege. Und stellen Sie den Antrag, sobald Sie umgezogen sind oder das Auto übernommen haben. Bei uns geht das auch nachts um elf, und oft liegt der vorläufige Nachweis wenige Minuten später in Ihrem Postfach.

die Redaktion

Häufige Fragen

Wie teuer ist es, ein Auto umzumelden?

Am Schalter zahlen Sie laut Bundesportal 23,60 € mit Ihrem bisherigen Kennzeichen und 30,00 € mit neuem Kennzeichen. Online liegt die amtliche Gebühr je nach Vorgang bei 10,90 € bis 13,10 €. Dazu kommen gegebenenfalls Schilder, Siegel und ein Wunschkennzeichen. Bei uns kostet die Ummeldung 54,99 € inklusive amtlicher Gebühren.

Ist Ummelden billiger als ein neues Kennzeichen?

Ja, wenn Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Dann zahlen Sie die niedrigere Gebühr für den Kennzeichenbeibehalt und sparen die Kosten für neue Schilder, Siegel und gegebenenfalls eine neue Feinstaubplakette. Ein neues Kennzeichen lohnt sich vor allem, wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten.

Was passiert, wenn ich mein Auto jahrelang nicht ummelde?

Sie verstoßen gegen die Pflicht, Änderungen unverzüglich zu melden, und riskieren ein Verwarnungs- oder Bußgeld. Zudem erreichen Steuerbescheide, Post der Versicherung und Bußgeldbescheide Sie womöglich nicht, was zu Mahnungen führen kann. Holen Sie die Ummeldung so bald wie möglich nach, online geht das ohne Termin.

Welche Unterlagen brauche ich für einen Halterwechsel?

Sie benötigen die Zulassungsbescheinigung Teil I und in der Regel Teil II, eine eVB-Nummer, ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer, den HU-Nachweis und Ihren Personalausweis oder Reisepass. Unternehmen brauchen je nach Rechtsform weitere Nachweise. Für die Online-Ummeldung müssen zudem die Sicherheitscodes auf den Papieren und Siegeln lesbar sein.

Darf ich nach der Online-Ummeldung sofort losfahren?

Bei einer internetbasierten Ummeldung mit Kennzeichenmitnahme dürfen Sie die Zulassungsentscheidung nach § 30 FZV als Nachweis mitführen. Das gilt bis zum Eingang der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I, höchstens aber zehn Tage nach dem automatisierten Abruf. Führen Sie den Nachweis ausgedruckt oder digital mit.

Quellen

Empfehlungen