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Kennzeichengröße am Motorrad: erlaubte Maße und Regeln 2026

1. November 2026
Kennzeichengröße am Motorrad: erlaubte Maße und Regeln 2026

Ein Motorradkennzeichen ist in Deutschland 200 mm hoch und zwischen 180 und 220 mm breit. So legt es Anlage 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) fest. Für Leichtkrafträder, also die meisten 125er, gibt es zusätzlich ein verkleinertes zweizeiliges Schild mit höchstens 255 × 130 mm. Kleinere Maße als 180 × 200 mm sind nicht erlaubt, auch wenn im Netz immer wieder „Mini-Kennzeichen“ angeboten werden. Welche Breite Sie bekommen, hängt vor allem davon ab, wie viele Zeichen Ihre Kombination hat. Im Folgenden finden Sie alle Formate, die Regeln zur Anbringung und die Punkte, an denen Fahrer beim Umbau am häufigsten scheitern.

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Kurz gesagt

  • Standardformat: Kraftradkennzeichen sind 200 mm hoch und 180 bis 220 mm breit, festgelegt in Anlage 4 FZV.
  • 125er-Sonderformat: Leichtkrafträder dürfen ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen mit höchstens 255 × 130 mm tragen.
  • Die Breite folgt dem Inhalt: Je kürzer Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer, desto schmaler kann das Schild ausfallen.
  • Anbringung zählt genauso: Das Schild gehört nach hinten, muss gut lesbar sein, darf nicht abgedeckt werden, und die Halterhöhe ist begrenzt.
  • Das passende Schild zuerst klären: Wer sein Motorrad zulässt, plant die Kombination am besten gleich so, dass sie ans Heck passt.

Inhaltsverzeichnis

Alle erlaubten Formate im Überblick

Die FZV unterscheidet mehrere Schildtypen. Für Motorräder sind drei davon relevant. Die Werte stammen direkt aus Anlage 4 FZV.

FormatBreiteHöheFür wen
Kraftradkennzeichen180 bis 220 mm200 mmMotorräder und Leichtkrafträder
Zweizeiliges Kennzeichen für zwei- und dreirädrige Kfzhöchstens 280 mm200 mmKrafträder, wenn das größere Schild passt
Verkleinertes zweizeiliges Kennzeichenhöchstens 255 mm130 mmLeichtkrafträder (sowie wenige Sonderfälle nach § 12 FZV)

Zum Vergleich: Ein einzeiliges Autokennzeichen darf bis zu 520 mm breit und 110 mm hoch sein. Ein Motorradschild ist also nicht einfach ein halbiertes Autoschild, sondern ein eigenes Format mit zwei Zeilen und eigener Schriftgröße.

In der Praxis hat sich das Kraftradkennzeichen als Standard durchgesetzt. Es ist kompakt, passt an fast jedes Heck und wird von den Schilderprägern in den gängigen Breiten 180, 200 und 220 mm hergestellt. Das größere zweizeilige Format bis 280 mm sieht man vor allem an älteren Maschinen, Gespannen und Trikes, bei denen genug Fläche am Heck vorhanden ist.

Breiten gängiger Motorradkennzeichen im Vergleich

Was über 180, 200 oder 220 mm Breite entscheidet

Die Höhe ist beim Kraftradkennzeichen fest: 200 mm. Variabel ist nur die Breite, und die ergibt sich aus der Zahl der Zeichen. Auf dem Motorradschild stehen in der oberen Zeile das Unterscheidungszeichen Ihres Zulassungsbezirks (zum Beispiel „M“ für München oder „HH“ für Hamburg) zusammen mit dem Stempel der Zulassungsstelle, in der unteren Zeile die Erkennungsnummer aus Buchstaben und Ziffern.

Daraus folgt eine einfache Faustregel:

  1. Kurze Kombination, schmales Schild. Ein einbuchstabiges Kürzel mit wenigen Zeichen in der zweiten Zeile kommt meist mit 180 mm aus.
  2. Mittlere Kombination, 200 mm. Zwei Buchstaben im Ortskürzel oder ein Zeichen mehr in der unteren Zeile schieben die Breite oft auf 200 mm.
  3. Lange Kombination, 220 mm. Dreibuchstabige Kürzel wie bei vielen Landkreisen oder eine lange Erkennungsnummer brauchen das breiteste Kraftradformat.

Welche Breite es am Ende genau wird, legt der Schilderpräger anhand der Schrift fest, die nach FZV für Kraftradkennzeichen vorgeschrieben ist. Die Buchstaben dürfen weder gestaucht noch in eigener Schriftart gesetzt werden. Ein Schild ist also nicht schmaler, weil Sie es sich schmaler wünschen, sondern weil die Kombination weniger Platz braucht.

Praxistipp: Wenn Ihr Heck wenig Platz bietet, etwa bei einem Naked Bike mit kurzem Kennzeichenhalter, wählen Sie bei der Zulassung eine möglichst kurze Erkennungsnummer. Mit einem Wunschkennzeichen können Sie gezielt eine Kombination mit wenigen Zeichen reservieren, sofern sie in Ihrem Bezirk noch frei ist. Das Ortskürzel selbst können Sie dagegen nur im Rahmen dessen wählen, was Ihr Wohnort hergibt.

Das kleine 125er-Kennzeichen: 255 × 130 mm

Für Leichtkrafträder gibt es eine Besonderheit, die viele 125er-Fahrer schätzen. Anlage 4 FZV erlaubt hier ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen mit höchstens 255 mm Breite und 130 mm Höhe. Es ist also breiter, aber deutlich niedriger als das Standardschild.

Wichtig sind dabei zwei Punkte:

  • Nur für Leichtkrafträder. Ein „großes“ Motorrad darf dieses Format grundsätzlich nicht tragen. Die FZV sieht es neben Leichtkrafträdern nur für wenige Sonderfälle vor.
  • Kein Muss. Auch an einer 125er dürfen Sie das normale Kraftradkennzeichen mit 180 bis 220 × 200 mm fahren. Das niedrige Format ist eine Option, kein Zwang.

Ob sich das flache Schild lohnt, hängt vom Heck ab. An Rollern und kleinen Sportmaschinen mit breitem, aber niedrigem Kennzeichenträger wirkt es stimmiger. Bei schmalen, hohen Haltern passt das Standardformat besser. Messen Sie den verfügbaren Platz am Halter, bevor Sie sich festlegen, und geben Sie das gewünschte Format bei der Bestellung der Schilder an.

Nicht verwechseln sollten Sie das 125er-Kennzeichen mit dem Versicherungskennzeichen. Mofas, Mopeds und viele Kleinkrafträder bis 45 km/h fahren mit dem kleinen Versicherungskennzeichen, das jedes Jahr neu über die Versicherung kommt und nicht über die Zulassungsstelle zugeteilt wird. Für diese Fahrzeuge gelten die Maße dieses Artikels nicht.

Zweizeilige Schilder bis 280 mm

Das dritte Format für Motorräder ist das zweizeilige Kennzeichen für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge. Laut Anlage 4 FZV ist es höchstens 280 mm breit und 200 mm hoch. Bei Autos und Anhängern darf ein zweizeiliges Schild sogar bis 340 mm breit sein, für Zweiräder und Trikes ist die Breite jedoch auf 280 mm begrenzt.

Dieses Format kommt infrage, wenn Ihre Kombination für 220 mm zu lang ist oder wenn ein Trike, ein Quad mit Kraftradzulassung oder ein Gespann am Heck ohnehin viel Fläche bietet. Für die meisten modernen Motorräder ist es zu groß und steht seitlich über.

Anbringung: Position, Höhe und Sichtbarkeit

Die richtige Größe ist nur die halbe Miete. Ein korrektes Schild, das falsch sitzt, fällt bei der Hauptuntersuchung genauso durch wie ein zu kleines. Motorräder tragen ihr Kennzeichen nur hinten, ein Frontkennzeichen gibt es bei Krafträdern nicht.

Höhe des Kennzeichenhalters

Die Oberkante des Kennzeichenhalters darf bei belastetem Motorrad höchstens 1200 mm über der Fahrbahn liegen, wie die DEKRA in ihrem Ratgeber zur Motorradausrüstung erklärt. Hintergrund: Die Vorgaben sollen sicherstellen, dass Kameras und Polizei das Schild aus definierten Positionen zuverlässig lesen können. Bei Enduros mit hohem Heck und langem Federweg lohnt es sich, nachzumessen, ob der Halter mit Fahrer noch unter dieser Grenze liegt.

Messung der Höhe des Motorrad-Kennzeichenhalters

Lesbarkeit und Abdeckungen

Das Kennzeichen darf nicht spiegeln, nicht verdeckt und nicht verschmutzt sein. Zusätzliche Abdeckungen aus Glas, Folie oder ähnlichem Material sind nicht zulässig, so steht es im Hinweisblatt der Stadt Hamburg zur Anbringung der Plakettenträger. Getönte Schutzfolien, Carbonrahmen, die Teile der Schrift überdecken, oder Halter, die Ränder umbiegen, gehören also nicht ans Motorrad.

Auch die Kennzeichenbeleuchtung muss funktionieren. Wer einen Kurzheck-Umbau mit LED-Leuchte montiert, sollte darauf achten, dass das ganze Schild ausgeleuchtet wird und die Leuchte eine Zulassung hat.

Wo die Plakette sitzt

Auf dem Motorradkennzeichen hat die Plakette einen festen Platz. Laut dem Hamburger Hinweisblatt wird der Träger mit der Landesplakette bei Kraftradkennzeichen zwischen erster und zweiter Zeile aufgeklebt, mit der flachen Seite nach unten. Das übernimmt in der Regel die Zulassungsstelle beim Abstempeln. Eine Umweltplakette brauchen Motorräder übrigens nicht, auch nicht in Umweltzonen; sie ist nur für mehrspurige Fahrzeuge vorgesehen. Wer zusätzlich ein Auto hat, findet bei uns, wo man die Feinstaubplakette bekommt.

Kennzeichen und Kennzeichenhalter: zwei verschiedene Dinge

Viele Fragen zur Motorradkennzeichen-Größe drehen sich eigentlich um den Halter. Die Maße in der FZV betreffen das Schild selbst. Der Halter muss dieses Schild vollständig tragen, darf es aber nicht verkleinern, beschneiden oder verdecken.

Daraus ergeben sich typische Fallstricke beim Umbau:

  • Zu kleiner Kurzheck-Halter: Ist der Halter nur für ein Schild unter 180 mm Breite gebaut, gibt es kein legales Kennzeichen, das darauf passt. Dann muss der Halter getauscht werden, nicht das Schild.
  • Eigenbau-Halter: Für selbst gebaute Halter ohne Gutachten ist nach Hinweis der DEKRA eine Begutachtung nach § 21 StVZO nötig. Mit einem Teilegutachten oder einer ABE des Herstellers sparen Sie sich diesen Weg meist, müssen die Unterlagen aber mitführen.
  • Seitliche Halter: Seitlich montierte Kennzeichenhalter sind möglich, wenn sie die Vorgaben zu Sichtbarkeit und Beleuchtung einhalten und ein passendes Gutachten haben. Prüfen Sie vor dem Kauf, ob der Halter für Ihr Modell freigegeben ist.
  • Zu steiler Winkel: Ein flach nach oben gekipptes Schild sieht sportlich aus, wird aber für Kameras unlesbar. Die zulässige Neigung ist begrenzt; seriöse Halter mit Gutachten halten sie ein.

Unser Rat: Kaufen Sie erst den Halter mit Gutachten, messen Sie dann die Auflagefläche und lassen Sie das Schild in der passenden Kraftradbreite prägen. So vermeiden Sie, dass ein frisch geprägtes 220-mm-Schild nicht auf den neuen Halter passt.

Saison-, Wunsch- und Oldtimerkennzeichen am Motorrad

Sonderkennzeichen haben dieselben Grundmaße, brauchen aber mitunter mehr Platz:

  • Saisonkennzeichen: Für Motorräder, die nur im Frühjahr und Sommer fahren, ist das Saisonkennzeichen beliebt. Der Zeitraum steht als zusätzliche Monatsangabe am rechten Rand, was das Schild breiter machen kann. Planen Sie hier eine kurze Erkennungsnummer, wenn Ihr Halter knapp bemessen ist.
  • Wunschkennzeichen: Hier steuern Sie die Breite direkt über die Zahl der Zeichen. Wer eine 180-mm-Optik möchte, wählt eine kurze Kombination.
  • H- und E-Kennzeichen: Bei Oldtimern und Elektromotorrädern kommt der Buchstabe H oder E ans Ende der Erkennungsnummer. Das zusätzliche Zeichen braucht Platz, deshalb fällt die Kombination davor oft kürzer aus oder das Schild breiter.

In allen Fällen gilt: Die Mindestbreite von 180 mm und die Höhe von 200 mm bleiben beim Kraftradkennzeichen unverändert.

Unsere Sicht auf die Kennzeichenfrage

Wir erleben oft, dass Motorradfahrer die Kennzeichengröße erst bedenken, wenn das Schild schon geprägt ist und nicht an den Halter passt. Dabei fällt die eigentliche Entscheidung viel früher: bei der Zulassung, wenn die Kombination festgelegt wird.

Deshalb raten wir, beides zusammen zu planen. Wer weiß, wie viel Platz das Heck bietet, wählt eine passende Kombination, bestellt das Schild in der richtigen Breite und lässt das Motorrad in einem Schritt zu. Genau dafür haben wir unseren Online-Zulassungsdienst gebaut: Sie stellen den Antrag rund um die Uhr, ohne Termin und ohne eID-PIN, und zahlen einen Festpreis, in dem die amtlichen Gebühren bereits enthalten sind. Kennzeichenschilder können Sie bei uns als Zusatzleistung gleich mitbestellen.

Für uns gehört zu einer guten Zulassung nicht nur das Formular, sondern auch ein Kennzeichen, das am Ende sauber am Motorrad sitzt.

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Häufige Fragen

Wie groß ist das kleinste erlaubte Motorradkennzeichen?

Das kleinste zulässige Kraftradkennzeichen misst 180 × 200 mm. Kleinere Schilder, die online teils als „Mini“ oder „Racing“-Kennzeichen verkauft werden, sind im Straßenverkehr nicht erlaubt. Einzige Ausnahme ist das verkleinerte 255 × 130 mm-Schild, das aber nur Leichtkrafträder tragen dürfen.

Darf ich an meine 125er ein normales Motorradkennzeichen montieren?

Ja. Leichtkrafträder dürfen sowohl das Kraftradkennzeichen mit 180 bis 220 × 200 mm als auch das verkleinerte zweizeilige Format tragen. Entscheidend ist, welches Schild besser auf Ihren Halter passt.

Kann ich die Breite meines Kennzeichens frei wählen?

Nur indirekt. Die Breite ergibt sich aus der Zahl der Zeichen in Ortskürzel und Erkennungsnummer, weil die Schrift fest vorgeschrieben ist. Über ein Wunschkennzeichen mit kurzer Kombination können Sie ein schmaleres Schild erreichen.

Was passiert, wenn mein Kennzeichen nicht den Vorgaben entspricht?

Ein zu kleines, abgedecktes oder falsch montiertes Kennzeichen kann bei einer Verkehrskontrolle beanstandet werden und führt bei der Hauptuntersuchung zu einem Mangel. Lassen Sie im Zweifel Halter und Schild bei Ihrer Prüforganisation ansehen, bevor Sie losfahren.

Quellen

Anlage 4 FZV: Ausgestaltung der Kennzeichen (gesetze-im-internet.de)

Hinweisblatt zur Anbringung der Plakettenträger, Freie und Hansestadt Hamburg

DEKRA: Ausrüstung und Umbauten am Motorrad

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